Sehr geehrter Ratsuchender,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, einen ersten Eindruck von der Rechtslage zu vermitteln. Hier können nicht die Leistungen einer anwaltlichen Beratung/Vertretung erbracht werden.
Durch Weglassen oder Hinzufügen von Angaben kann die Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Aufgrund der gemachten Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
zu a):
Eine notarielle Beurkundung ist hier nicht notwendig. Die ist nur für den Übertragungsvertag Voraussetzung. Hier sind Sie in der Wahl der Formalien frei, wobei ich dazu raten würde, den Vertrag schriftlich abzuschließen.
zu b):
In der Inhaltlichen Ausgestaltung des Vertrages sind Sie ebenfalls völlig frei. D.H., die Summe, die Ihnen bezahlt wird, ist reine Verhandlungssache zwischen Ihnen und dem Kaufinteressenten. Ob hier 1% der Kaufsumme als angemessen anzusehen ist, ist schwer zu beurteilen, da ich den Kaufpreis nicht kenne. Sie sollten diesen auch im Rahmen dieser Plattform nicht veröffentlichen.
Geht man jedoch davon aus, dass ein Reihenhaus etwa 150.000,- - 200.000,- € wäre 1% je Monat wohl etwas hoch angesetzt (bei 3 Monaten). Hier könnten Sie sich auch z.B. an einer fiktiven Kaltmiete orientieren (monatlich zu erzielende Kaltmiete = monatlich zu zahlende Summe). Aber nochmals: Die Höhe der Summe ist Verhandlungssache. Ist der Vertragspartner bereit, Ihnen das 1% je Monat zu zahlen, ist dies auch in Ordnung.
Zu c):
Nein, Sie müssen nichts besonders beachten (Schriftlich die Dinge festhalten, die Sie mündlich vereinbart haben). Es handelt sich um einen einfachen Vertrag, in dessen Gestaltung Sie frei sind. Das es irgendwo einen Standardvertrag hierzu gibt, ist mir nicht bekannt. Ich kann Ihnen insoweit nur Raten, das Internet zu durchforsten.
Sie sollten aber bei der Abwicklung darauf achten, dass der Vertragspartner das Geld auch sehr kurzfristig beibringt und nicht erst nach Ablauf der 3 Monate bezahlt. Es sollte aber in der Regel auch keine 3 Monate dauern, bis man die Finanzierung abgeklärt hat.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten Eindruck vermitteln. Für die weitere Vertretung in dieser Sache stehe ich Ihnen zur Verfügung, sollten Sie sich die Gestaltung des Vertrages nicht zutrauen. Sollten Sie einen Anwalt in Ihrer Nähe suchen, kann ich die Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins unter www.anwaltauskunft.de empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerres
Rechtsanwalt
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