Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Meine Fragen:
1. Habe ich eine im juristischen Sinne eine Reservierung vorgenommen oder einen Auftrag erteilt?
Zunächst haben Sie mit Ihrer ersten E-Mail nur um ein Angebot gebeten. Zwar ging das Restaurant mit der Antwortmail davon aus, dass bereits eine verbindliche Bestellung vorliegt. Rechtlich ist dies jedoch nur als Angebot zu werten, das Sie noch hätten ablehnen können. Allerdings haben Sie spätestens mit der Formulierung „Ich möchte noch darum bitten, dáß wir auf der oberen Etage des Restaurants sitzen möchten - genau wie im Jahr 2009." das Angebot angenommen. Zumindest ist dies aus Sicht des Empfängers, also des Restaurants so zu verstehen. Sie haben daher einen verbindlichen Auftrag erteilt. Juristisch handelt es sich um einen Beherbungsvertrag.
2. Ist die Stornierung 8 Wochen vor dem Termin rechtzeitig?
Hier kommt es darauf an, ob es weitere vertragliche Vereinbarungen gibt und falls ja, ob diese hierzu eine Regelung beinhalten. Geht man davon aus, dass es keine weiteren Vereinbarungen gibt, dürfte die Kündigung noch rechtzeitig erfolgt sein.
3. Muß ich bei Stornierung mit SCHADENSERSATZANSPRÜCHEN rechnen?
Grundsätzlich ja. Hierzu muss der Restaurantinhaber jedoch darlegen und beweisen, dass er den Saal an diesem Tag bereits anderweitig hätte vermieten können und er aufgrund Ihrer Reservierung andere Anfragen ausgeschlagen hat oder er vergebliche Aufwendungen hatte.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Marion Deinzer
Rechtsanwältin
---------------------------------------------------------------------------------------------------
Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion. Wenn Sie eine weitere Vertretung über die hier erteilte Erstberatung hinaus wünschen, bitte ich Sie, mich zunächst per E-Mail zu kontaktieren.
Ich weise Sie darauf hin, dass diese Plattform lediglich zur ersten rechtlichen Orientierung dient und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es ist nur eine überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems aufgrund Ihrer Angaben zum Sachverhalt möglich. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Angaben zum Sachverhalt kann sich eine abweichende rechtliche Bewertung ergeben.
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte