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16. Oktober 2010 14:06 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

wir haben Anfang des Jahres ein Auto erworben und unserer Mutter hat dieses so gut gefallen, dass sie gleiches Auto auch erwerben wollte... Ich rief den Händler an und vereinbarte mit ihm, dass er uns ein Auto für 2 wochen reservieren sollte... Er sendete mir dann ein Faxformular zu, mit der Bitte ihm dies unterschrieben zurückzusenden. (auf dem stand sinngemäß, dass wir das Auto für 2 Wochen unverbindlich reservieren und er es in der Zeit nicht weiterverkaufen darf) Ich unterschrieb im Auftrag meiner Mutter. Da die Finanzierung des Autos nicht klappte, kauften wir das Auto nicht und dachten, dass sich alles erledigt hat. Im Nachgang bekamen wir nun Aufforderungen das Auto zu holen und als die Frist verstrichen war, verlangte der Händler nun 250,-€ Schadenersatz. Darauf reagierten wir garnicht und ein Mahnbescheid kam ins Haus. Diesem haben wir widersprochen! Nun haben wir Gerichtspost bekommen und in jener Post befindet sich ein Vertrag (Kaufvertrag mit benannter Schadenersatzsumme bei Nichterfüllung), welchen wir so nie versendet haben. Wahrscheinlich haben die Autohändler den gefaxten Vertrag manipuliert und daraus den Vertrag gemacht! Das i.A. vor meiner Unterschrift befindet sich auch nicht auf dem Vertrag!!! bzw. kann die Unterschrift auch von den Verträgen für unser Auto stammen!!!

Klingt alles ein wenig unglaubwürdig, ist aber so passiert! Man sollte dazu sagen: die Preise dort sind unschlagbar, aber die ganzen Leute sind glatzköpfig, tätowiert und na ja........ sehen alle kriminell und wie Nazis aus!

Meine einfache Frage dazu: Ist dieser Fax-Vertrag nun rechtsgültig? Wie kann und soll ich beweisen, dass ich den Vertrag nicht so versendet habe, oder muss der Händler das beweisen?
Besitz ein Fax rechtsgültigkeit??? da kann doch jeder drin rumkopieren und tun was er will??? Oder???

16. Oktober 2010 | 14:32

Antwort

von


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78462 Konstanz
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Grundsätzlich ist ein Vertragsangebot per Fax möglich und auch weit verbreitet, da sich mit einem Fax die Schriftform wahren lässt. Der Versender kann mit dem Sendeprotokoll ggf. auch beweisen, dass das Fax beim Empfänger angekommen ist. Hier muss das Autohaus beweisen, dass Sie das entsprechende Schriftstück im Original unterschrieben und versendet haben – eine Manipulation der Unterschrift auf einem ganz anderen Dokument kann nicht ausgeschlossen werden. Ihre Angaben deuten auf einen dringenden Verdacht der Urkundenfälschung in Verbindung mit einem versuchten Betrug hin, weshalb Sie Strafanzeige erstatten sollten, wenn Sie sich wirklich sicher sind, den vor Gericht vorgelegten Vertrag nie unterschrieben zu haben. Das Autohaus muss das Original des Vertrages, auf den es sich beruft, vorlegen können. Manipulationen können dann ggf. nachgewiesen werden. Zudem rate ich Ihnen, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der weiteren Vertretung Ihrer Interessen im Prozess zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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