Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Grundsätzlich ist ein Vertragsangebot per Fax möglich und auch weit verbreitet, da sich mit einem Fax die Schriftform wahren lässt. Der Versender kann mit dem Sendeprotokoll ggf. auch beweisen, dass das Fax beim Empfänger angekommen ist. Hier muss das Autohaus beweisen, dass Sie das entsprechende Schriftstück im Original unterschrieben und versendet haben – eine Manipulation der Unterschrift auf einem ganz anderen Dokument kann nicht ausgeschlossen werden. Ihre Angaben deuten auf einen dringenden Verdacht der Urkundenfälschung in Verbindung mit einem versuchten Betrug hin, weshalb Sie Strafanzeige erstatten sollten, wenn Sie sich wirklich sicher sind, den vor Gericht vorgelegten Vertrag nie unterschrieben zu haben. Das Autohaus muss das Original des Vertrages, auf den es sich beruft, vorlegen können. Manipulationen können dann ggf. nachgewiesen werden. Zudem rate ich Ihnen, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der weiteren Vertretung Ihrer Interessen im Prozess zu beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
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