Trotzdem fordert der Vermieter zum Auszug zu tapezieren, da die Tapete an einigen Stellen in der Wohnung durch meine Katze zerkratzt worden ist.
Unabhängig von den Kratzern stand m. E. sowieso eine Renovierung an (Mietdauer 5 Jahre - Vormieter 2 Jahre) - welche wegen o. a. Unwirksamkeit Aufgabe des Vermieters ist.
Obwohl es Anlass zu verschiedenen Renovierungsarbeiten gegeben hätte haben wir aufgrund der bereits länge geplanten Auszuges auf entsprechende Forderungen verzichtet um keine Unruhe zu provozieren.
Kann man nun aufgrund der Kratzspuren nach sieben Jahren ohne jegliche Renovierung noch von einer nicht vertragsgemäßen Abnutzen sprechen obwohl eine komplette Renovierung angestanden hätte?
Weiterhin hatten wir bei Einzug den völlig verkeimten Backofenrost sowie sämtliche Duschköpfe und Schläuche erneuert - da alles stark verkalkt war.
Im Mietvertrag ist hierzu nichts geregelt. Es ist auch keine Kleinreparaturklausel zu finden und beim Einzug nimmt man vieles nicht so wichtig. Im Übergabeprotokoll ist hierzu aber nichts zu finden.
Aufgrund der hohen Kalkbelastung in unserem Wasser haben wir die Schläuche und Duschkopf ebenfalls wieder entsorgt, da dies aus unserer Sicht nicht zumutbar gewesen wäre.
Nun fordert er auch dort eine Erneuerung sowie Ersatz für den Rost.
Daher meine Frage wie ich mich am Besten verhalten sollte.
Ich tendiere dazu sämtliche geforderten Arbeiten unter Hinweis auf die o. g. Unwirksamkeit zu verweigern.
Ebenso würde ich die Erneuerung der fehlenden Gegenstände ebenfalls verweigern und parallel die Herausgabe der Mietkaution anfragen um Bewegung in die Sache zu bringen.
hinsichtlich der Kratzspuren an der Wand kann der Vermieter jedenfalls keinen Ersatz mehr fordern, wenn eine komplette Renovierung sowieso angestanden hatte und Sie für diese Kosten auch nicht aufzukommen haben. Es ist schon kein Schaden entstanden.
Hinsichtlich des Rostes und der Duschköpfe kommt es darauf an, wie hoch die Kosten zur Erneuerung gewesen wären, da Sie durch die Kleinreparaturklausel zumindest verpflichtet gewesen wären, eben diese Reparaturen auf Ihre Kosten durchführen zu lassen.
Übersteigen die Reparaturkosten allerdings den im Vertrag festgelegten Betrag, müssen sie vollständig vom Vermieter getragen werden, sodass Sie Ihre Mietsicherheit auch in vollem Umfang herausverlangen können.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.