Hallo!
Wir haben am 28.05.09 eine Reise für den 03.06.09 wegen Krankheit stornieren müssen.
Da wir 3 Kinder haben, haben wir extra eine Versicherung für 150 € gewählt die uns 100 % Storno zahlt im Fall einer Krankheit.
Meine behandelnde Ärztin hat wie ich einen Doppelnamen und einer der Namen ist der selbe wie einer von mir. Es ist kein gewöhnlicher Name der sehr oft vorkommt.
Nun hat die Versicherung abgelehnt weil sie davon ausgeht das es sich hierbei um einen "nahen Verwandten" handelt und ein "naher Verwandter" das ärztliche Attest nicht ausfüllen darf, sondern nur ein "unabhängiger Arzt"
Allerdings bin ich mit meiner Ärztin nicht verwandt.
Jetzt habe ich Widerspruch eingelegt. Bin ich verpflichtet zu beweisen, dass wir nicht verwandt sind? Wie soll ich das beweisen? Darf die Reiseversicherung einfach ablehnen, nur weil man den selben Nachnamen trägt? Wie muss ich vorgehen?
Sehr geehrte Fragestellerin,
Die Begründung der Versicherung trägt so nicht. Weder lässt sich aus der Namensähnlichkeit eine Verwandtschaft mit der Ärztin schließen, noch daraus wiederum eine Vermutung dafür, dass ein wahrheitswidriges Gefälligkeitsattest abgegeben wurde. Die Versicherung muss, wenn sie den Versicherungsfall bestreiten will, mehr votragen als eine derartige Behauptung »ins Blaue«.
Sie müssen Ihrerseits nicht beweisen, dass Sie mit der Ärztin nicht verwandt sind.
Sie sollten nochmals zur Leistung auffordern und die Klage androhen. Falls keine Zahlung erfolgt, können Sie die Angelegenheit einem Anwalt übergeben, der dann die weiteren Schritte veranlasst.