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Rehabilitationsmaßnahme

1. Juli 2019 14:09 |
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Medizinrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 20.01.2019 erlitt ich durch einen Skiunfall den Riss des vorderen Kreuzbandes am linken Knie.
Wieder zu Hause ging ich in ein hiesiges Krankenhaus, um mich behandeln zu lassen. Es gab dann einen OP-Termin für den 4.April 2019. Aufgrund einer Beschwerde über einen Assistenzarzt meinerseits strich das hiesige Klinikum meine OP ersatzlos. Mit Hilfe einer befreundeten Ärztin erhielt ich anschließend innerhalb einer Woche einen OP Termin, 500km vom Heimatort entfernt. Alles verlief gut.
Die Nachbehandlung fand hauptsächlich durch meine Hausärztin statt. Weitere Termine zur Kontrolle hatte ich zwei Stück in einem heimatortnahen MVZ.
Mit meiner Hausärztin stellte ich am 17.4.2019 einen Antrag zu einer stationären Rehabilitation. Diesen schickte ich, nachdem ich mich telefonisch erkundigt habe, an meine Krankenkasse (AOK Sachsen-Anhalt). Diese teilte mir dann mit, dass die DRV Bund in Berlin dafür zuständig ist. Ich sendete den Antrag mit dem Schreiben der AOK also zur DRV nach Berlin. Diese lehnte meinen Reha-Antrag aus versicherungsrechtlichen Gründen ab, welche das sind hat mir trotz mehrmaliger telefonischer Nachfrage bisher niemand gesagt. Ich legte am 22.05.2019 Widerspruch gegen den Bescheid ein. Am 28.06.2019 erhielt ich einen Fragebogen, welcher von einem Orthopäden auszufüllen ist. Diesen habe ich heute im MVZ abgegeben und warte nun auf Bearbeitung durch die Orthopädin, obwohl sie dies eigentlich unmöglich ohne mich machen kann.
Heute habe ich dann mal wieder bei der DRV angerufen, um mich zu erkundigen was denn nun die vertragsrechtlichen Gründe sind wegen denen meine Reha abgelehnt wurde. Ich erhielt wieder keine Antwort, sondern die Aussage, dass bei einem vorderen Kreuzbandriss doch die Krankenkasse zuständig sei. Nun habe ich der Dame erklärt, dass ja aber die DRV den Antrag seit April 2019 bearbeitet. Daraufhin sagte sie mir, dass wenn der Fragebogen eingereicht ist der Widerspruch abgelehnt wird und an die Krankenkasse übermittelt wird. Die Krankenkasse sagte mir wiederum, dass die DRV bestimmt den Widerspruch nicht ablehnen wird ... Ich finde, dass das alles reine Schikane ist. Ich möchte gerne wieder voll fit arbeiten gehen, aber in meinem Beruf als Familienhelferin bin ich ganztägig zu Fuß unterwegs, Treppe auf Treppe ab, muss auch mal rennen und mich knien in meiner Arbeit ... Aus finanziellen Gründen beginnt nun Mitte Juli 2019 meine Eingliederung und ich weiß gar nicht wie ich das absolvieren soll ...
Seit Januar habe ich auch Physiotherapie und seit kurzem gehe ich auch ins Fitnessstudio, aber es stagniert und die Ressourcen scheinen ausgeschöpft.
In einer stationären Reha habe ich ganz andere Möglichkeiten meinen ursprünglichen Zustand wiederzuerlangen und würde dies auch gerne zeitnah.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mich bei diesem Wahnsinn unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Wendy Glaß

1. Juli 2019 | 15:41

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne können wir Sie hierbei unterstützen. Sollten die jeweiligen stellen eine Untätigkeit vorweisen, könnte diesbezüglich bereits eine Klage eingereicht werden, insbesondere wenn diese die Akten "hin und herschieben". Wir bräuchten hierzu dann alle schriftlichen Unterlagen in chronologischer Form.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 1. Juli 2019 | 15:58

Aus den schriftlichen Unterlagen wird eine Untätigkeit, in meinen Augen, überhaupt nicht sichtbar, leider.
Ist es evtl. sinnvoll doch abzuwarten bis der Fragebogen vom Orthopäden ausgefüllt und zur DRV gesendet wurde?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Juli 2019 | 16:08

Sehr geehrter Fragesteller,

die Untätigkeit ergibt sich bereits aus dem Zeitablauf, indem nichts passiert ist. Sie sollten allerdings die Unterlagen erst noch einreichen, dann eine Frist von zwei Wochen setzen.

In der Zwischenzeit sollten Sie Ausfälle dokumentieren, die aufgrund der Verzögerung entstanden sind. Sollte sich dann nach drei Monaten nichts tun und kein Bescheid zugestellt werden, könnten Sie die Klage einreichen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

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