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Rechtswidrige Zwangsstilllegung

12. August 2011 14:25 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Mein Auto ist laut Versicherung seit dem 29.07.2011 Versichert.
Das selbe Auto ist am 03.08.2011 Zwangsstillgelegt worden.
Ich war dabei und erklärte dem Herrn das das Auto Versichert ist.
Er sagte das es ihm egal ist.
Ich stellte Strafantrag bei der Polizei.
wegen Verstoß gegen § 17 StVZO.
Nun bekam ich Antwort von der Polizei.
Es kann keine Strafrechtliche Relevanz festgestellt werden.
Das Auto war 3 Tage Stillgelegt und ich musste mir einen Leihwagen nehmen.
Ich finde das ist eine Sauerei.
Wie kann ich diesen Herrn drankriegen?
Bitte um Rat. Mfg

12. August 2011 | 15:08

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender!
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter berücksichtigung der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten möchte.
Zunächst einmal stellt sich die Frage, warum der PKW tatsächlich stillgelegt wurde.
Sie beziehen sich hier auf die Versicherung, so dass davon ausgegangen werden muss, dass eine Zwangsstilllegung aufgrund nicht gezahlter Versicherungsbeiträge (Haftpflicht) erfolgte.
In der Regel erfolgt vor Zwangsstilllegung eines PKW eine Aufforderung der Ordnungsbehörde, die ausstehenden Gebühren zu zahlen, den PKW fahrtüchtig machen zu lassen oder aber im Falle eines Neuerwerbs umschreiben zu lassen.

Sofern hier Versicherungsbeiträge, Kfz-Steuer gezahlt wurden, das KFZ verkehrstüchtig und umgeschrieben ist und auch TÜV/AU nicht abgelaufen sind, ist hier wohl ein Grund für die Zwangsstilllegung nicht ersichtlich.
Sofern Ihnen der Grund für die Zwangsstilllegung bekannt gegeben wurde und dieser Grund von Ihnen entkräftet werden kann, sollten Sie gegenüber der Ordnungsbehörde Kostentragung einfordern.


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

ANTWORT VON

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22848 Norderstedt
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