Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt, wobei ich wie gewünscht mit geringer Detailtiefe ausführe:
Da über das Vermögen der GmbH nach Ihrer Mitteilung ein Insolvenzverfahren eröffnet war, wurde diese mit dem Eröffnungsbeschluss aufgelöst, § 60 Nr. 4 GmbHG
. Dies müsste schon bei Eröffnung des Verfahrens im Handelsregister eingetragen worden sein. Die Gesellschaft ist durch den Insolvenzverwalter danach auch liquidiert, d.h. die Vermögenswerte wurden verkauft, Forderungen gegen Dritte beigetrieben und die Schulden so gut wie möglich beglichen.
Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens wird eine solche Gesellschaft dann üblicherweise nach § 394 Abs. 1 FamFG
wegen Vermögenslosigkeit gelöscht. Normalerweise wird der Geschäftsführer hierzu nochmals angehört, § 394 Abs. 2 FamFG
, und jedenfalls über die Löschung informiert.
Soweit dies nicht geschehen ist, könnte man ggf. über einen Wiedereinsetzungsantrag nachdenken, der innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der Löschung gestellt werden müsste. Diese Frist ist nicht verlängerbar, so dass hier möglicherweise Eile geboten ist. Es müsste dann weiter aber auch ein Grund für einen Widerspruch gegen die Löschungbestehen, die GmbH also noch Vermögen gehabt haben. Dies war nach Ihrer Mitteilung wohl nicht der Fall, so dass die Aussichten wohl eher fraglich sind.
Vom Grundsatz ist die Löschung der vermögenslosen Gesellschaft nach Durchführung des Insolvenzverfahrens üblich und von der Rechtsordnung so gewollt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Elke Scheibeler, Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 21.08.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Web: http://www.kanzlei-scheibeler.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht