Sehr geehrter Fragesteller,
ich gehe davon aus, dass zu keiner Zeit über eine Kostenpflicht gesprochen worden ist. Auch gehe ich davon aus, dass zu keinem Zeitpunkt Unterlagen geprüft worden sind. In diesem Fall wäre es auch nicht standeswidrig, auf Gebühren zu verzichten. Insofern handelte es sich um eine kostenlose erste Einschätzung. Die Kostennote können Sie insoweit zurückweisen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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