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Recht auf Zusendung der Belege für Nebenkostenabrechnung

| 14. Juni 2022 11:14 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


14:13

Guten Tag,

nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung (5 Monate nach Umzug in die neue Wohnung) hatte ich daraufhin meine alte Vermieterin um die Zusendung einiger Belege für die Nebenkostenabrechnung gebeten, da mich die einfache Fahrt zur alten Wohnung knapp eine Stunde Autofahrt kostet und es ca. 60km sind. Sie ist nicht auf meine Bitte eingegangen, sondern hat mir Termine zur persönlichen Einsicht vorgeschlagen. Kann ich sie nochmals um die postalische Zusendung bitten, oder bin ich verpflichtet einen ihrer Termine wahrzunehmen?

Vielen Dank

14. Juni 2022 | 11:43

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es besteht zwar das Recht, dass man die Belege einsehen und prüfen kann.

Vorrangig muss man als Mieter aber zu dem Vermieter oder der Verwaltung fahren, um sich die Belege vor Ort anzuschauen.

Es gibt keinen Anspruch auf Übersendung der Belege.

Nur bei entsprechender Entfernung, wobei die Rechtsprechung dies bei 60 km noch nicht annimmt, kann man auf Übersendung bestehen, wenn auch kein Vertreter geschickt werden kann.

Im Zweifel muss man hier also in den sauren Apfel beißen und die Belege vor Ort bei der Vermieterseite einsehen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 24. Juni 2022 | 14:07

Vielen Dank für die rasche und hilfreiche Antwort. Es sind jedoch insgesamt (Hin- und Rückfahrt) 120km die ich zurücklegen müsste. Ich bin letztens über ein Urteil gestolpert, in dem es sogar ab 30 km nicht mehr zumutbar war, den Weg für eine Belegeinsicht zurückzulegen. AG Halle, Urteil v. 20.02.2014, Az.: 93 C 2240/13. Könnte ich mich nicht darauf stützen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Juni 2022 | 14:13

Ja, bei 120 km kann man sicher auch durchsetzen, dass die Belege gegen Kostenübernahme kopiert und geschickt werden.

Bewertung des Fragestellers 24. Juni 2022 | 14:25

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