Sehr geehrter Ratsuchender,
weisen Sie einfach auf den Gesetzeswortlauf hin und schreiben Sie folgt:
Schreiben:
Der Rechnungsersteller weist wegen einer erfolgten Unternehmensveräußerung auf § 1 Abs. 1 a USTG hin wie folgt:
Die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Eine Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird. Der erwerbende Unternehmer tritt an die Stelle des Veräußerers.
Vor diesem Hintergrund erfolgt kein gesondeter Umsatzsteuerausweis des Rechnungserstellers.
MFG
Fricke
RA
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
Tel: 0351 65 888 350
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail: