Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Da ein Arbeitszeugnis stets wohlwollend formuliert sein muss, Arbeitgeber, die mit einem Arbeitnehmer aber unzufrieden waren, versuchen, dies einem potentiellen nächsten Arbeitgeber mitzuteilen, finden sich tatsächlich häufig Formulierungen, die negativ gemeint sind, aber auf den ersten Blick nicht so klingen. Ohne das Zeugnis vollständig vorliegen zu haben, kann dies nur schwer bewertet werden, da einige Bedeutungen nur aus dem Kontext verständlich werden.
Dennoch bin ich in Ihrem Fall ebenfalls der Ansicht, dass hier einige negative Formulierungen gegeben sind:
Zunächst einmal ist ein Hinweis auf Pünktlichkeit, Ehrlichkeit und Einsatzbereitschaft nur selten gut gemeint. Bei diesen Eigenschaften handelt es sich um Eigenschaften, die selbstverständlich sein sollten. Werden sie in einem Zeugnis betont, heißt das oft, dass ein Arbeitnehmer zwar die grundlegendsten Eigenschaften aufweist, darüber hinaus als Arbeitskraft aber nicht zu empfehlen ist.
Der Hinweis auf eine Arbeitsleistung zusätzlicher Aufgaben außerhalb des Arbeitsgebiets heißt im Klartext, dass Sie sich in die Aufgaben anderer Arbeitnehmer eingemischt haben, mit denen Sie eigentlich nichts zu tun hatten.
Wenn jemand aufgrund seines Wissens (nicht Fachwissens) bei Mitarbeitern beliebt ist, hält er seine Kollegen durch Klatsch und Tratsch von der Arbeit ab.
Lediglich bei dem ersten Zitat bin ich mir nicht sicher, ob diese Formulierung positiv oder negativ gemeint ist. Dieser Satz spricht Ihnen eigentlich eine positive Bereitschaft zu, flexibel einzuspringen, wenn Kollegen ausgefallen waren. Allerdings hat das Wort "selbständig" wiederum einen negativen Beigeschmack, da dies auch heißen kann, dass Sie sich so verhalten haben, ohne darum gebeten worden zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Liedtke
Rechtsanwalt
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