Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Die Note des Zeugnisses bewegt sich im Bereich der Schulnote „befriedigend".
Das ergibt sich aus der Benotungsformel, Sie hätten Ihre Aufgaben "stets zu unserer Zufriedenheit" erledigt.
2.
Unterstrichen wird diese Bewertung auch durch die Formulierung, Sie besäßen „solide" Fachkenntnisse. Solide Fachkenntnisse sind Kenntnisse, die ausreichen, das Arbeitspensum zu erledigen, aber nicht über den Durchschnitt hinausgehen.
3.
Ansonsten entspricht das Zeugnis dem zeugnisüblichen Aufbau unter Verwendung der „Zeugnissprache".
4.
Positiv ist hervorzuheben, dass Ihnen Eigeninitiative bescheinigt wird und auch die Eigenschaft, dass Sie durch Einsatzfreude überzeugen.
5.
Das Zeugnis hat also sowohl durchaus recht positive Aspekte, wobei eben die Gesamtbewertung, also die eigentliche Note, über ein "befriedigend" nicht hinausgeht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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