Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich müssen Sie mit Ihrer Ehefrau kein gemeinschaftliches Testament errichten, sollten aber beachten, dass jeder Ehegatte sein Einzeltestament jederzeit, ohne Wissen des anderen, ändern kann.
Im Übrigen ist die Ziffer 2) des formulierten Testament unnötig. Allein durch die Einsetzung der Ehefrau als Alleinerbin und des Ersatzerben ist die gesetzliche Erbfolge aufgehoben. Mithin würde die Halbschwester nicht erben und zudem gehört diese ohnehin nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten nach § 2303 BGB
. Pflichtteilsberechtigt sind demgemäß nur Kinder, Kindeskinder, Eltern und der Ehegatte.
Einen Ersatzerben können Sie selbstverständlich bestimmen. Beachten Sie aber bitte, dass bei Vorsterben der Ehefrau und des Ersatzerbe die gesetzliche gesetzliche Erbfolge eintritt, wenn Sie verabsäumen, ein neues Testament zu erstellen. In diesem Fall würde die Halbschwester erben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Tobias Rösemeier
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Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Fachanwalt für Familienrecht
Sehr geehrter Anwalt,
vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. Vor allem die Warnung bezüglich des Problems des Vorsterbens der Ehefrau UND des Vorerben war wertvoll.
Ein kleiner Klärungsbedarf ist aber verblieben:
Der Absatz 2 des Testaments ist nach Ihren Ausführungen unnötig. Dieser Meinung war ich auch, aber ich wollte ihn sicherheitshalber in den Text aufnehmen, denn Gesetze könnten geändert werden. Deshalb die Nachfrage:
Schadet es in irgendeiner Weise, den Absatz im Text zu belassen, z. B., weil er Verwirrung und/oder Unklarheiten schafft?
Sehr geehrter Fragesteller,
schädlich ist die Regelung zu Ziffern 2) in keinem Falle.
Ich freue mich, dass ich weiterhelfen konnte.
Über eine Bewertung meiner Beratung würde ich mich freuen.
Vielen Dank und alles Gute.