Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie werden grundsätzlich die Produktionsausfallkosten übernehmen müssen.
Die Produktionsausfallkosten finden sich in dem Produkthaftungsgesetz und in den Vorschriften des BGB über den sogenannten Mangelfolgeschaden in § 280 Abs. 1 BGB
. Ein Mangelfolgeschaden, ist der Schaden, der aus einem Mangel folgt und nicht selber Mangel ist.
Die Regelung für den Mangelfolgeschaden (Produktionsausfallkosten) sehen vor, dass der Verursacher den Schaden ersetzen muss, wobei dies keine Fristsetzung voraussetzt. Eine Begrenzung nach oben ist nicht gegeben, allenfalls die Kausalität kann die Haftung begrenzen.
Es gibt die Möglichkeit, die Haftung per AGB zu begrenzen. Ich rege dringend an, Ihre AGB entsprechend prüfen zu lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
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Diese Antwort ist vom 05.04.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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