Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Probleme mit Viagogo

6. Juli 2025 14:05 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich wollte Tickets für oasis verkaufen.
Auf viagogo.
Also habe ich die Tickets online gestellt.
Die gleichen Tickets habe ich dann über eine andere Webseite verkauft, in der Hoffnung, dass es schneller geht.
Nachdem der Verkauf auf der zweiten Seite erfolgreich war, habe Ich idiot die Anzeige auf viagogo dann vergessen und sie wurden dort gerade verkauft.

Viagogo verlangt jetzt von mir die Tickets oder 1500,00 Euro! Was ich nicht liefern kann.

Viagogo sagt:
Ich muss die Tickets hochladen und würde mein Geld erst 8 Tage nach dem Konzert bekommen. Das Konzert ist am 12.07.2025.

Dafür habe ich aber auch keinen Beweis.

Wie kann ich das umgehen?

Wie verhalte ich mich jetzt richtig in dieser Situation?

Ich bitte Sie um Aufklärung und stehe Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Hierbei zählt zuerst eine schnelle und klare Kommunikation. Schreiben Sie Viagogo sofort, dass die Tickets versehentlich doppelt verkauft wurden und Sie diese nicht mehr besitzen. Weisen Sie darauf hin, dass es sich um ein Versehen handelt und Sie keinesfalls vorsätzlich gehandelt haben. Erklären Sie offen, dass Ihnen die Lieferung der Tickets unmöglich ist, und bitten Sie höflich darum, auf die hohe Forderung zu verzichten oder diese zumindest zu reduzieren, da Sie selbst keinen Vorteil daraus gezogen haben.

Viagogo fordert häufig hohe Summen als Schadensersatz, allerdings ist die Durchsetzung gerade bei Privatpersonen aus Deutschland in der Praxis selten. Mahnungen und E-Mails mit Zahlungsaufforderungen kommen oft, es bleibt aber meist bei der Drohung. Ein Gerichtsurteil in Deutschland ist bisher die absolute Ausnahme. Trotzdem sollten Sie jede Nachricht von Viagogo beantworten, nie ignorieren, sondern freundlich und sachlich Ihren Standpunkt wiederholen. So zeigen Sie Kooperationsbereitschaft und erhöhen die Chance, dass Viagogo von der Maximalforderung absieht.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, bleiben Sie ruhig. Die Auszahlung der Verkaufssumme erfolgt bei Viagogo tatsächlich immer erst nach dem Event, einen Nachweis hierüber erhalten Sie von Viagogo in der Regel nicht vorab. Daraus ergibt sich keine Handhabe zu Ihren Gunsten. Die beste Taktik ist jetzt: klären, verhandeln und auf Kulanz hoffen. Auf keinen Fall sollten Sie weitere Schritte versprechen, die Sie nicht halten können.

Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


ANTWORT VON

(169)

Zehdenicker Str. 16
10119 Berlin
Tel: 030/37003161
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Stefan-Sepp-Lorenz-__l108700.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Steuerrecht, Fachanwalt Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Existenzgründungsberatung, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER