Sehr geehrter Fragesteller,
Es scheint, dass Sie mit unlauterem Wettbewerb und Rufschädigung konfrontiert sind. In solchen Fällen können Sie rechtliche Schritte einleiten.
1. Unlauterer Wettbewerb: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt vor unlauteren geschäftlichen Handlungen, die den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer beeinträchtigen. Wenn Ihr Mitbewerber falsche Behauptungen über Ihre Fahrschule verbreitet, könnte dies als unlauterer Wettbewerb angesehen werden. Sie könnten eine Unterlassungsklage einreichen und Schadensersatz verlangen.
2. Rufschädigung: Wenn Ihr Mitbewerber falsche Tatsachen verbreitet, die geeignet sind, Ihr Ansehen zu schädigen, könnte dies als üble Nachrede gemäß § 186 StGB angesehen werden. Sie könnten Strafanzeige erstatten. Wenn die falschen Tatsachen schriftlich verbreitet werden, könnte dies als Verleumdung gemäß § 187 StGB angesehen werden.
3. Beweissicherung: Es ist wichtig, Beweise für die falschen Behauptungen zu sichern. Screenshots von Facebook-Posts und Sprachnachrichten können als Beweis dienen. Sie könnten auch Zeugenaussagen von Ihren Fahrschülern einholen.
Ich empfehle Ihnen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um Ihre Optionen zu besprechen und die beste Vorgehensweise zu bestimmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Jasmin Enzweiler
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