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Probleme mit Mitbewerber - die lügen verbreiten , Rufschädigung ( Fahrschule )

3. Januar 2024 20:54 |
Preis: 60,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Die Kurzfassung -

Wir wachsen jedes Jahr deutlich
vor 5 Jahren - 1 Mann Betrieb - andere Fahrschule war die größte mit 7 Mann
aktuell haben wir 2 Fahrschulen und über 10 Mitarbeiter
die andere Fahrschule hat laut deren Fahrlehrer nicht mehr so viel zu tun

Wir - friedlich machen gute Arbeit - die Mitbewerber interessieren uns nicht so sehr
da wir uns auf uns und unsere Arbeit konzentrieren.

Mitbewerber - wird von Monat zu Monat schlimmer

Die Frau vom Inhaber postet bei Werbung unter Löschhelden auf Facebook - wendet euch mal an XX Fahrschule, die brauchen das immer, vielleicht könnt ihr denen gute Preise machen HAHAHAHHAHA
( Habe Screenshot )

Der Inhaber postet in eine Gruppe , in der 20 Fahrschulen sind

ICH : bald werden die TÜV Gebühren steigen, das wurde heute beschlossen
ER: macht eine Voice - der redet doch nur Schwachsinn, hat der mit Sicherheit von TIK TOK , Insta oder wo der sich überall rumtreibt.

Seine Fahrschüler sagen zu meinen Fahrschülern,
er scheint deinen Chef ja zu hassen, die ganzen Fahrstunden über redet er nur darüber,
wie scheisse DU bist , ich würde nur rumschreien, es mit allen Schülerinnen treiben, da würde ich echt nicht hingehen, da laufen nur krumme Dinge ab, die haben Wucherpreise, die Ausbildung ist miese usw.

Davon stimmt natürlich nichts, nur langsam nimmt das überhand, habe bisher nie Beachtung geschenkt, unsere Anmeldezahlen sind gut, aber was kann man dagegen machen ?

Reicht das, war die anderen Schüler meinen Schülern sagen ?
Die Voice und Facebook Screen habe ich .
Sonst habe ich keine festen Beweise - er redet bei den TÜV Prüfern auch immer
sehr negativ über mich und meine Fahrschule.
Ein Fahrlehrer von mir nuschelt, er hat rum erzählt, der wäre immer betrunken.

Lieben Dank



3. Januar 2024 | 21:14

Antwort

von


(138)
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Sehr geehrter Fragesteller,


Es scheint, dass Sie mit unlauterem Wettbewerb und Rufschädigung konfrontiert sind. In solchen Fällen können Sie rechtliche Schritte einleiten.


1. Unlauterer Wettbewerb: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt vor unlauteren geschäftlichen Handlungen, die den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer beeinträchtigen. Wenn Ihr Mitbewerber falsche Behauptungen über Ihre Fahrschule verbreitet, könnte dies als unlauterer Wettbewerb angesehen werden. Sie könnten eine Unterlassungsklage einreichen und Schadensersatz verlangen.


2. Rufschädigung: Wenn Ihr Mitbewerber falsche Tatsachen verbreitet, die geeignet sind, Ihr Ansehen zu schädigen, könnte dies als üble Nachrede gemäß § 186 StGB angesehen werden. Sie könnten Strafanzeige erstatten. Wenn die falschen Tatsachen schriftlich verbreitet werden, könnte dies als Verleumdung gemäß § 187 StGB angesehen werden.


3. Beweissicherung: Es ist wichtig, Beweise für die falschen Behauptungen zu sichern. Screenshots von Facebook-Posts und Sprachnachrichten können als Beweis dienen. Sie könnten auch Zeugenaussagen von Ihren Fahrschülern einholen.


Ich empfehle Ihnen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um Ihre Optionen zu besprechen und die beste Vorgehensweise zu bestimmen.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler

ANTWORT VON

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