Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Problem mit Ebay Käufer.

| 10. Februar 2007 17:15 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetauktionen


Beantwortet von


18:29

Ich verkaufte auf Ebay Jacke für 84€+8 versichert Versand . Beschreibung: "Einer Lammfelljacke sie ist von innen mit fell und aussen mit leder. Masse .... Jacke ist modisch geschnitten mit 2 vordere innentaschen und gürtel." Ich bin nicht Deutsch und keine Deutsch spreche. Ich kaufte diese Jacke auf Ebay für meine Dochter, aber es war zu klein. Dann ich nehme Beschreibung und Bilde von Verkäufer und auf Ebay stehe. Aber die Jacke ist nicht echte Lammfel nur imitat. Ich dachte, wenn deutsche Leute wie das schreiben, bedeutet es, dass das richtig ist. Ohne sich mit mir in Verbindung zu setzen, geht dieser Käufer zur Polizei. Ich schriebe den Männern: Geben mir ihren Bankdaten und ich Geld zurück geben. Keine Antwort. Ich fragte ihn 6 mal, mir seinen bankdata zu geben. Keine antwort. Zwei Monat ging bereits. Meine Frage: Kann dieser Mann den Prozess gewinnen, wenn er Klage einreicht? Was sollte ich tun, um teuer Prozess zu vermeiden? Antworten Sie bitte auf English wenn möglich

10. Februar 2007 | 17:48

Antwort

von


(160)
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
Web: https://www.ra-boukai.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragensteller(in).

Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Schreiben Sie den Käufer an (Einschreiben mit Rückschein). Bieten Sie an, den Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe der Jacke zu überweisen.

Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -


Rückfrage vom Fragesteller 10. Februar 2007 | 18:20

Was sollte ich tun, wenn er noch nicht antworten wird?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Februar 2007 | 18:29

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in).

Sie haben mit diesem Angebot alles notwendige getan. Somit befinden Sie sich nicht in Verzug. Will der Käufer sein Geld, so muss er zunächst die Jacke herausgeben.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Danke schön für Ihren Antwort. Ich werde genau tun, was Sie sagten. Mit freundlichen Grüßen

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Andreas M. Boukai »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER
5/5,0

Danke schön für Ihren Antwort. Ich werde genau tun, was Sie sagten. Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

(160)

Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
Web: https://www.ra-boukai.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Erbrecht, Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht, Miet- und Pachtrecht, Schadensersatzrecht