Sehr geehrte(r) Fragensteller(in).
Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Schreiben Sie den Käufer an (Einschreiben mit Rückschein). Bieten Sie an, den Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe der Jacke zu überweisen.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas M. Boukai
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
Web: https://www.ra-boukai.de
E-Mail:
Was sollte ich tun, wenn er noch nicht antworten wird?
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in).
Sie haben mit diesem Angebot alles notwendige getan. Somit befinden Sie sich nicht in Verzug. Will der Käufer sein Geld, so muss er zunächst die Jacke herausgeben.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -