Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Soweit eine wirksame Ueberweisung vorliegt, sollten die Kosten Fuer das guenstigere Zimmer natuerlich bezahlt werden. Was genau wendet die Versicherung sachlich denn ein?
Problematisch wird es dann, wenn die Ueberweisung fehlt und eine ambulante Behandlung moeglich gewesen ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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