Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ausgangsdaten:
Es gibt eine GmbH mit 2 Geschäftsführern
Es soll eine Zahlung erfolgen von der Kasse der GmbH an Geschäftsführer 2 (als Privatentnahme) und dann (ohne dass der Geschäftsführer 2 das Geld tatsächlich bekommt) an das Konto der GmbH , wofür der Steuerberater die Zustimmung (Unterschrift) des Geschäftsführers 2 anfordert.
Ihrer Ansicht nach, sei die Zustimmung nicht erforderlich, sie habe auch bei der Buchung von Privatkonto des Geschäftsführers 1 zu Privatkonto des Geschäftsführers 2 nicht vorgelegen.
Antwort:
Allein entscheidend ist hier, ob die beiden Geschäftsführer einzeln (dann keine Zustimmung (Unterschrift) des anderen Geschäftsführers erforderlich) oder zusammen vertretungsberechtigt sind (dann doch). Das steht in Ihrem Vertrag bei GmbH Gründung.
Falls Sie zusammen vertretungsberechtigt sind:
Selbst wenn bei der 1. Zahlung/Buchung die Unterschrift des Geschäftsführers nicht vorlag liegt ein Fehler vor. Das bedeutet aber nicht, dass auch in diesem Fall man so verfahren darf.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
bitte beantworten sie meine Frage! sieh haben sie komplett falsch verstanden. Bitte nochmals genau lesen und beantworten
Geschäftsführer 1 überweist von Privatkonto auf Privatkonto Geschäftsführer 2. Dies lässt er dann den Steuerberater als Forderung gegen GF 2 buchen. Steuerberater nimmt Buchung nicht zurück und beruht sich darauf dass beide Zustimmen müssen. GF 2 hat dieser Buchung aber nie zugestimmt!
Zuerst haben Sie geschrieben: „Geschäftsführer 1 lässt Steuerberater Gelder über Kasse ohne Unterschrift zu Lasten Geschäftsführer 2 buchen auf GmbH Konto buchen". Jetzt heißt es: „Dies lässt er dann den Steuerberater als Forderung gegen GF 2 buchen". Außerdem: „Steuerberater nimmt Buchung nicht zurück". Welche Buchung?, er wollte doch grade nicht buchen, weil die Zustimmung fehlt. Auch wenn Sie jetzt den Sachverhalt anders schildern, komme ich zum gleichen Ergebnis, wie oben.