Guten tag, habe vor einiger Zeit einen Schuldenreinigungsplan gemacht, nun ist es so das ich scwanger bin und die Schuldnerberatung sagt, man hätte Anpassungsklausel machen soll. Nun ist es so das sie das im nachhinein nicht machen, es wird wohl auf PI hinauslaufen.. Nun mein Anliegen, ich habe vor 1,5 Jahren eine Küche auf meinem Namen bestellt, allerdings ist diese für mich und meinen Mann.. Muss ich dies mitangeben oder kann mein Mann die vereinbarten Raten weiterbezahlen, könnte dies auch, aber habe gehört das ich dies nicht darf.. Vg
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Privatinsolvenz
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Soweit es sich um eine Darlehensforderung für die Finanzierung der Küche handelt und Sie den Darlehensvertrag mit unterschrieben haben, müssen Sie dies im Insolvenzverfahren angeben.
Schließlich können Sie die Forderung im Insolvenzverfahren und der Wohlverhaltensperiode nicht mehr bedienen.
Sicherlich wird Ihr Mann die Raten weiter bedienen können, so dass der Darlehensvertrag wie vereinbart zurückgeführt werden kann.
Sie sollten jedoch im Vorfeld Kontakt zu dem finanzierenden Institut aufnehmen und die beantragte Insolvenz mitteilen, damit nicht eine Kündigung des Darlehensvertrages nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt und die Finanzierung durch Ihren Mann sofort in einer Summe zurückgeführt werden muss.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe bei einer Nachfrage weiter zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Rückfrage vom Fragesteller22. April 2011 | 20:13
Guten Tag, erstmal danke für ihre Antwort. Ein Darlehensvertrag habe ich nicht unterschrieben, das Versandhaus ist Otto. Es ist sozusagen Finanzierung auf Rechnung mit Raten..
In der Insolvenz könnte ich die Raten bezahlen, aber ich glaube das wäre Bevorzugung des Gläubigers richtig?
Also konnte mein Mann die Raten übernehmen, vorher sollte ich aber Otto informieren richtig?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt23. April 2011 | 09:23
Es handelt sich um einen Ratenkaufvertrag, der ebenfalls in dem Insolvenzverfahren anzugeben ist, da Sie die Raten nicht mehr zahlen können ohne andere Gläubiger zu benachteiligen.
Informieren Sie daher die Firma Otto vorher und teilen Sie mit, dass Ihr Mann die Raten weiter bezahlen wird.
Dann sollte es keine Probleme mit dem Ratenkaufvertrag geben.