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Privater Verkäufer rücknahme

5. August 2006 08:35 |
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Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sascha Tawil

Hallo,

habe bei ebay einen laptop ersteigert. In der Auktion stand:

§§ EU: Wegen den neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt die Auktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.
Laut dem neuen EU Recht muss dieser Zusatz unter jeder Onlineauktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware.

Nach der Auktion schreibt mir der Verkäufer aber:

Übrigens gebe ich auf das Gerät eine Rücknahmegarantie von zwei Wochen nach Versand, da ich weiß, dass das Gerät einwandfrei i.O. Ist. Bei Nichtgefallen also einfach innerhalb dieser Zeit zurücksenden ist kein Problem.

Jetzt möchte ich von diesem Gebrauch machen, aber der Verkäufer weigert sich, zurecht?

Oder hat er durch seine email die Rücknahmegarantie eingeräumt.

Danke

Sehr geehrter Fragesteller,

durch die "Garantieübernahme" vor Übergabe der Sache, hat der VK Ihnen nachträglich die Möglichkeit zur Rückgabe gewährt, so dass ein Anspruch mE besteht.

Sollten Sie Interesse an der Verfolgung dieser Angelegenheit haben, dann melden sie sich doch unter tawil@tawil.de

Mit freundlichen Grüßen

Tawil
Rechtsanwalt

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