Sehr geehrter Ratsuchender,
auch wenn Ihnen die Antwort nicht gefallen wird: Das Verhalten der Versicherung ist nicht zu beanstanden.
Hier hatten Sie die Obliegenheit, bei Antragstellung ALLE Vorerkrankungen und Risiken wahrheitsgemäß zu nennen (diese gesetzliche Regelung wird sicherlich auch in Ihrem Vertrag ausdrücklich aufgeführt sein, überprüfe ich aber ergänzend gerne, wenn Sie mir den Vertrag und Ihren Antrag zufaxen).
Dabei spielt es leider auch keine Rolle, ob Sie die Behandlung schlichtweg einfach nur verdrängt hatte. Denn dieses "Verdrängen" stellt ein fahrlässiges Verhalten Ihrerseits dar, was für den Ausspruch der Kündigung schon ausreichend ist.
Bezüglich des weiteren Vorgehens kommt es nun auf den Inhalt des Kündigungsschreiben an.
Wurde gesondert gekündigt, brauchen Sie nichts weiter unternehmen, sollten sich aber SCHNELLSTENS um eine neue Versicherung bemühen, da Sie dann derzeit ohne Versicherungsschutz sein könnten.
Wurde die Kündigung gleichzeitig mit der Änderungsmöglichkeit ausgesprochen, wird man von einer sogenannten Änderungskündigung ausgehen; d.h. der Vertrag besteht, wenn Sie den geänderten Bedingungen zustimmen. Das haben Sie aber nicht getan, sondern das Angebot abgelehnt, verbunden mit einem neuen Angebot Ihrerseits, welches die Versicherung aber abgelehnt hat. Ohne Einsicht in die Unterlagen könnte man daher davon ausgehen, dass die Änderungskündigung also durchgegriffen hat.
Sie allein müssen nun entscheiden, wie es weiter gehen soll.
Wollen Sie die Erhöhung akzeptieren, sollten Sie schnellstens dem Versicherer dieses mitteilen, damit eine Versicherung erst einmal besteht. Aufgrund der Beitragserhöhung wird Ihnen dann ggfs. (auch insoweit wäre Einsicht in den Vertrag wichtig) ein zweimonatiges Kündigungsrecht zustehen.
Haben Sie eine andere -günstigere- Versicherung schon gefunden, brauchen Sie "Ihrem jetzigen" Versicherer nur kurz mitteilen, dass Sie an dem Änderungsangebot nicht interessiert sind.
Sie sehen, dass hier die Vorlage von Antrag / Vertrag / Kündigung /Änderungsangebot wichtig sein kann, so dass trotz (höherer) Kosten ein Gang zu einem Kollegen vor Ort ratsam ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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