Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf den vorliegenden Informationen gerne beantworte.
Ihr Bruder befand sich nach Ihren Angaben im Zahlungsverzug. Nach den §§ 286
, 280 Abs. 1
und 2 BGB hat der Schuldner dem Gläubiger die Schäden zu ersetzen, die durch den Verzug entstanden sind.
Premiere wäre zumindest die Grundgebühr für den Anschluss während der Vertragslaufzeit zugekommen.
Die Rechtmäßigkeit der Kündigung des Vertrages durch Premiere vorausgesetzt, ist Premiere dadurch ein Schaden entstanden. Insoweit wird also nicht eine Zahlung ohne Gegenleistung sondern Schadensersatz geltend gemacht.
Inwieweit die geltendgemachten 600 € auch diesem Schaden entsprechen kann ich hier nicht nachprüfen. Es könnte sich auch um eine pauschalierte Schadenssumme handeln.
Sie könnten grundsätzlich beweisen, dass Premiere ein geringerer Schaden entstanden ist. Das dürfte allerdings schwierig werden.
Ein Anspruch auf sofortige Zahlung dürfte sich aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Premiere ergeben. Diese können allerdings im Rahmen dieses Forums nicht auf Ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.
Da Sie die Kündigung nicht angehen wollen, empfehle ich Ihnen insoweit mit Premiere in Kontakt zu treten und eine Ratenzahlung zu vereinbaren beziehungsweise einen Kollegen vor Ort zu mandatieren.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Weingart
Rechtsanwalt
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Sie kann nur dazu dienen, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres rechtlichen Problems zu erhalten.
Sofern Sie eine abschließende Beurteilung Ihres Sachverhaltes wünschen, stehe ich Ihnen gerne für eine weitere Beratung oder Vertretung zur Verfügung.
Hallo!
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Allerdings bin ich ein wenig entsetzt und darum muss ich nochmal nachfragen. Ich verstehe ja, dass man so gesehen eben nicht früher aus einem Vertrag herauskommt, egal jetzt wer kündigt. ABER (nur kurz, damit ich es auch verstehe), die dürfen Ihre entgangenen Beiträge einfordern, aber er hat kein Recht mehr auf Leistung? DAS ist es, was ich nicht verstehe. Man sollte meinen sie kündigen ihm zum nächsten Termin und solange läuft alles weiter wie gehabt? Darauf hat er als selbstverschulder sozusagen keinen Anspruch??
Viele Grüße
Quentina
Sehr geehrte Fragestellerin,
das ist leider so. Wie bereits geschrieben, geht es hier nicht mehr um Leistung und Gegenleistung ,sondern um Zahlungsverzug und Schadensersatz nach möglicherweise berechtigter Kündigung.
Aus den AGB von Premiere dürfte sich das gerade ergeben. Ich rate Ihnen insoweit einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der AGB sowie der Kündigung durch Premiere zu mandatieren.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Weingart
Rechtsanwalt