Sehr geehrte Fragestellerin,
bei dem Vorwurf Preisabsprachen bei Vergaben für Bauvorhaben getätigt zu haben wird dem Beschuldigten idR ´Betrug´, § 263 StGB
, und ´Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen´, § 298 StGB
, vorgeworfen.
Dies sollte jeder Rechtsanwalt dessen Arbeitsschwerpunkt Strafrecht ist, angemessen bearbeiten können. Eine besondere Spezialisierung erscheint, anhand des von Ihnen mitgeteilten, nicht erforderlich.
Sollte Ihr Bekannter in der gleichen Gegend wie Sie wohnen, steht ihm unsere Kanzlei gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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22. Januar 2007
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16:01
Antwort
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