Sehr geehrter Fragender,
mit Websites wie "ich warne vor" wäre ich sehr vorsichtig, da diese natürlich dazu geeignet sind, die Firma zu schädigen und dadurch sind Sie Schadensersatzansprüchen und Unterlassungsansprüchen ausgesetzt. Ihnen ist es unbenommen, in jeweiligen Foren wahre Tatsachen zu berichten - dabei ist darauf zu achten, dass Sie alle Tatsachen beweisen können, denn auch dann könnten Sie anderenfalls eine Unterlassungsaufforderung erhalten.
Vor was für einer Handlung wollen Sie genau warnen?
Sollte es eine strafrechtliche Sache (Betrug o.ä.) sein, bedenken sie, dass in Deutschland die Unschuldsvermutung gilt.
Ich denke, dass sich Verbraucher in den einschlägigen Foren über Firmen informieren und dort wäre Ihre Kritik auch - sofern sachlich richtig und beweisbar - anzubringen.
Ich hoffe, Ihnen ersteinmal weitergeholfen zu haben.
Konkretisieren sie ggf. Ihre Motivation, dann kann ich das rechtlich besser einordnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
vielen Dank für die Möglichkeit der Nachfrage. Es geht um einen Anbieter sehr hochwertiger, individuell gefertigter Güter im sechstelligen Preisbereich. Dort wurden Leistungsversprechen der gelieferten Ware nicht eingehalten. Motivation wäre, den Anbieter ohne Rechtsmittel zu einer Nachbesserung zu bewegen. Foren sind in diesem Segment eher unüblich, weshalb als Meinungs-Platform m.E. nur eine eigene Internetseite geeignet ist. Wäre es problematisch eine Seite wie www.ein-käufer-von-xxx-informiert.de zu verwenden?
Sehr geehrter Fragender,
prinzipiell würde ich zum "normalen" rechtlichen Weg raten, denn ich glaube nicht, dass Sie durch so eine Website einen Anbieter zur Nachbesserung bewegen könnten. Zudem handelt es sich scheinbar um einen laufenden Fall, bei dem es sicher auch um Auslegungsfragen geht (was wurde vereinbart, was wurde besprochen). Da ist die Gefahr groß durch die Website eben gerade Äußerungen zu tätigen, die keine Tatsachen mehr sind.
Prinzipiell ist natürlich gegen eine "Informationsseite" rechtlich nichts einzuwenden, ABER: die Seite muss wahre Tatsachen enthalten, sie darf in der Gesamtbetrachtung nicht dazu geeignet sein, das Unternehmen herabzuwürdigen und es darf kein Aufruf sein, potentielle Kunden vom Kaufen abzuhalten. Da Sie aber nun gerade nicht informeiren wollen, sondern andere Käufer warnen/abhalten wolen, ist das äußerst bedenklich!!!
Da ich davon ausgehe, dass Sie rechtlicher Laie sind, fangen da nämlich die Schwierigkeiten an zu unterscheiden, welche Formulierung noch in Ordnung ist.
Ich kann daher nur raten: Lassen Sie es lieber und bestreiten sie den rechtlichen Weg!
Viele Grüße
Dr. C. Seiter