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30. August 2007 11:45 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Manfred Kaussen

Guten Tag,

Habe vor einiger Zeit eine Forderung der T-Mobile erfüllt. Jetzt brauche ich aus persönlichen Gründen dringendst eine Bescheinigung, dass diese Forderung erledigt ist. Am Mi, den 22.08. telefonierte ich mit der Anwaltskanzlei, diese schickte mir angeblich eine Bestätigung zu, welche bis heute nicht angekommen ist. Am Mo, 27.08. wurde angeblich sogar eine zweite Bestätigung geschickt, jedoch kam die bis heute auch nicht an. Rufe jeden Tag bei dieser "Kanzlei" an und werde immer damit vertröstet, dass es bestimmt morgen kommen werde. Ich denke, gerade durch die Einträge in einschlägigen Foren, dass diese Kanzlei mich zum Narren hält. Meine Frage: Besteht ein Recht darauf, dass ich eine solche Bestätigung bekomme und wenn ja, wie komm ich zu solch einer?

Bitte um eine schnelle Beantwortung.

Vielen Dank

Sehr geehrter Ratsuchender,

hat der Schuldner erfüllt, hat er gegen den Gläubiger aus § 368 BGB einen Anspruch auf eine Quittung. Der Anspruch kann auch nachträglich geltend gemacht werden; er verjährt, wenn der Anspruch auf die Leistung verjährt ist, deren Empfang bestätigt werden soll.

Da sich die Gegenseite nicht grundsätzlich verweigert, sollten Sie noch einmal schriftlich die Quittung anfordern und eine kurze Frist zu Übersendung setzen. Beachten Sie, dass Sie die Kosten der Quittung gem. § 369 BGB zu tragen haben; fügen Sie insoweit einen frankierten Rückumschlag zu Ihrer Aufforderung bei.

Wird die Quittung nicht erteilt, kann auf die Erteilung geklagt werden oder negative Feststellungsklage bezüglich des Nichtbestehens der Schuld erhoben werden. Dazu sollten Sie sich vorab aber tunlichst von einem Anwalt unter Offenlegung aller Informationen beraten lassen.

Mit freundlichem Gruß

Kaussen
Rechtsanwalt

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