Mein Sohn hat einem Freund sein Handy geliehen. Dem Freund hat die Polizei das Handy beschlagnahmt.
Wie kommt mein Sohn wieder an sein Handy. Leider koopieriert der Freund nicht mit uns, gibt uns kein Aktenzeichen etc. Wir wissen nur auf welcher Polizeiwache das Handy sein soll.
Wie kann man beweisen, das das Handy meinem Sohn gehört.
Sie, bzw. Ihr Sohn wird Unterlagen zum Handy haben. Das kann einmal der Kaufvertrag oder der Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter sein, aus dem sich, wenn der Vertrag auch mit dem Kauf des Handys verbunden ist, der Nachweis zum Erwerb des Handys geführt werden.
Aus dem Mobilfunkvertrag ergibt sich zudem die Rufnummer.
Mit den Unterlagen zum Handy, der Rufnummer und dem PIN suchen Sie die Polizeiwache auf. Dort sollen dann die Eigentumsverhältnisse geklärt werden.
Es wird aber vermutlich nicht sofort die Herausgabe erfolgen, weil dafür die Staatsanwaltschaft zuständig ist.
Aber dort erhalten Sie ein Aktenzeichen und können sich dann direkt an die Staatsanwaltschaft wenden und Ihr Sohn kann dort die Herausgaben geltend machen.