Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt.
Zunächst erst einmal gibt es keinen Grund zur Panik.
Unterschlagung setzt Vorsatz voraus, das heißt die Kenntnis davon, dass es sich um eine fremdes Mobiltelefon handelte, das Sie rechtswidrig erwerben wollten (§ 246 StGB
).
Als Ersttäter würde allenfalls eine geringe Geldstrafe herauskommen und würden auch nicht als vorbestraft gelten.
Scheinbar war der Verkäufer nicht Eigentümer des Mobiltelefons.
Ob Sie Eigentümer geworden sind, muss geprüft werden und hängt davon ab, ob das Telefon dem ursprünglichen Eigentümer anhanden gekommen ist und - wenn nicht - sie gutgläubig bezüglich der Berechtigung des Verkäufers waren. Das hängt von den Einzelfallumständen ab.
1)
Ob Sie mit einer Strafe rechnen müssen, kann erst seriös beantwortet werden, wenn der Ermittlungsstand der Polizei/Staatsanwaltschaft bekannt ist.
Sie sollten zunächst nichts zur Sache aussagen (das ist Ihre gutes Recht) und auf jeden Fall Akteneinsicht nehmen.
2)
Für eine vollumfängliche Aktenkenntnis benötigen Sie einen Verteidiger.
Erst in Kenntnis des Akteninhalts und damit der ermittelten Tatsachen, sollten Sie sich - wenn überhaupt - zum Tatvorwurf äußern. Davor gilt Schweigen ist Gold, damit nicht Ihre Schilderung des Geschehens mit den Fakten oder den Aussagen von Zeugen zu Ihren Lasten abweicht.
Gern bin ich bereit, für Sie unter Anrechnung Ihres bisherigen Einsatzes Akteneinsicht zu beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 03.09.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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Hallo.
Was würde es mich kosten und wielange würde es dauern bis sie aktenkundiger haben?
Ich bin nur am nachdenken. Hab so Angst
Sehr geehrte Ratsuchende,
es handelt sich "lediglich" um ein Ermittlungsverfahren.
Sie wussten nicht, dass der Verkäufer und Sie eine Straftat begangen haben (sollen).
die Akteneinsicht kann ich sehr kurzfristig beantragen, wird allerdings von der Staatsanwaltschaft gewährt. Es kann daher ein paar Wochen dauern bis die Polizei die Akte an die Staatsanwaltschaft gegeben hat.
Für 121,38 € werde ich für Sie tätig. Neben der Akte als pdf-Datei erhalten Sie auch eine rechtliche Einschätzung.
Senden Sie mir eine Nachricht an die E-Mail-Adresse in meinen Kontaktdaten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt