Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Ausführungen sind leider etwas missverständlich. Zum Einen schreiben sie, dass Ihre Mutter von Ihren Großeltern im Testament eingesetzt worden sei; andererseits dass Ihre Mutter Anspruch auf den Pflichtteil hätte.
Bitte teilen Sie noch ergänzend mit worin die Einsetzung Ihrer Mutter im Testament bestand. Möglicherweise wurde Ihre Mutter Erbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt in Höhe des Pflichtteils.
In der Sache verjährt der Pflichtteilsansprruch, wie Sie richtig festgestellt haben, nach 3 Jahren. Die Verjährung kann durch bestimmte Maßnahmen gehemmt werden. Dies sind in erster Linie Klage oder Mahnverfahren. Durch ein einfaches Schreiben an den Schuldner (hier Ihren Onkel) wird die Verjährung nicht gehemmt. D.h. wenn Ihre Mutter Pflichtteilsansprüche gegen Ihren Onkel hat, sind diese, nach Ihrer Schilderung, bereits verjährt.
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Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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28. Mai 2015
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11:37
Antwort
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