Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Pflegegeldbezug aus zwei EU Länder Deutschland und Österreich

29. September 2017 17:51 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Vicky Neubert, Dipl.-Jur.

Ich habe ca 5 Jahre in Österreich angemeldet gearbeitet und vorher in Deutschland auch angemeldet gearbeitet.Aus beiden Ländern beziehe ich Rente.Pflege wurde in beiden Ländern beantragt und genehmigt.Nun wird mein Pflegegeld gemäß (BPGG)
VO(EG)Nr.883/2004 um das Pflegeld aus Deutschland gekürzt.Ich habe in beiden Länder meine Beiträge gezahlt und beziehe auch aus beiden Länder Rente bzw Pension.Ich vertrete daher meine subjektive Meinung,dass mir auch Pflegeld aus 2 Länder zusteht.
Mit freundlichen Grüssen
Adriano Martinelli

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Diese Auffassung ist absolut nachvollziehbar aber leider keine Realität.

Die österreichischen Landesbehörden rechnen das deutsche Pflegegeld an.
Dem Grunde nach gilt der Grundsatz dass deutsche Sozialleistungen nicht in Ausland exportiert werden können.
Der Europäische Gerichtshof hat vor einigen Jahren diesem Grundsatz widersprochen. Geldleistungen aus der Pflegeversicherung fallen nach diesem Urteil unter die EU-Verordnung 1408/71 zum Export von Sozialleistungen.
Nach einem Umzug ins EU-Ausland hat man Anspruch auf alle Leistungen, die im Sozialsystem des Gastlandes vorgesehen sind. Was also grundsätzlich bedeutet, dass Ihnen der jeweilige Anspruch auf Pflegegeld sowohl in Deutschland als auch in Österreich zusteht. Das gilt vor allem aber für Sachleistungen(also tatsächliche Betreuung)

Geldleistungen, die nach anderen heimischen oder ausländischen Vorschriften gewährt werden, sind- wenn es sich um tatsächlich bezpgene Leistungen handelt-auf das Bundespflegegeld anzurechnen sind. Lediglich ein erst zu realisierender Anspruch rechtfertige nach OGH noch keine Anrechnung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Vicky Neubert
Rechtsanwältin

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER