Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Frage, diese beantworte ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt.
Auch wenn ich nachvollziehen kann, dass Sie das als ungerecht empfinden, dass Pflegegeld in der Türkei nicht gewährt wird, möchte ich erwähnen, dass es nicht um Gerechtigkeit geht, sondern um Recht. Und Recht wird nun einmal von jedem Nationalstaat von dem gewählten Legislativorgan geschaffen – jedenfalls in der EU.
Der Anspruch auf Pflegegeld ist eine Sozialleistung nach dem SGB XI. grundsätzlich gilt dieses nur auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und wurde nur aus den Erwägungen des EuGH auf das Gebiet der EU, der EWR und der Schweiz erweitert.
Die entsprechenden zwischenstaatlichen Vereinbarungen, die der EuGH hier ggf. berücksichtigt hat, werden im Fall Türkei nicht vorliegen, so dass eine weitere Ausnahme Pflegegeld in der Türkei erhalten zu können sehr unwahrscheinlich sein wird.
Aber Versuch macht klug und schließlich wurden ja zumindest seit Einführung der Pflegeversicherung auch Beiträge dazu gezahlt, so dass zumindest dies als Rechtfertigungsgrund für eine Zahlung von Pflegegeld bei häuslicher Pflege und Voraussetzung des Pflegegrades herangezogen werden kann.
Ich möchte hier parallel zur Arbeitslosenversicherung aber darauf hinweisen, dass der Versicherungsfall „Arbeitslosigkeit" auch an verschiedene Voraussetzungen geknüpft wird und dieses entsprechend auch nicht bezogen werden kann, wenn Sie nicht werktäglich die örtlich zuständige Arbeitsagentur erreichen können.
Sie müssten hier den Rechtsweg einschlagen, also gegen eine Ablehnung Ihres Antrages auf Pflegegeld Widerspruch erheben, vor den Sozialgericht klagen, Berufung zum Landessozialgericht und Revision beim Bundessozialgericht erheben. Eine Klage vor dem EuGH ist Privatpersonen grundsätzlich nicht zugänglich https://www.eu-info.de/europa-punkt/rechtsschutz/eugh/.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Andreas Wehle /Aachen
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wehle
Charlottenstr. 14
52070 Aachen
Tel: 0241 - 53809948
Web: https://www.rechtsanwalt-andreaswehle.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Andreas Wehle