Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Wirkt sich der Grad der Behinderung meines Sohnes in irgend einer Form auf die Höhe des Wohngeldes aus?"
Ja.
Der GdB wirkt sich auf die Höhe des Wohngeldes nach § 19 WoGG
insofern aus, als je nach GdB bestimmte Freibeträge vom Einkommen abgezogen werden können.
Frage 2:
"Wird das Pflegegeld bei der Berechnung des Wohngeldes angerechnet?"
Nein.
Sie müssen das Pflegegeld zwar angeben, dieses zählt aber grundsätzlich nicht als Ihr Einkommen, da Sie mit ihrem pflegebedürftigen Sohn in einer Haushaltsgemeinschaft leben und die Pflege nicht erwerbsmäßig betreiben.
Frage 3:
"Wenn mein Einkommen zu gering wäre, könnte ich durch den Bezug des Pflegegeldes trotzdem berechtigt sein, Wohngeld zu beziehen?"
Ja.
Sie müssen zunächst einmal ein sog. Mindesteinkommen erzielen. Dazu zählt auch das o.g. Pflegegeld mit.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
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Diese Antwort ist vom 22.09.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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