Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
das Pflegegeld, das Sie erhalten, zählt beim Wohngeld nicht zu Ihrem Einkommen. Es mindert nicht das Wohngeld. Das ergibt sich aus § 13 Abs. 5 SGB XI.
Angeben sollten Sie das Pflegegeld aber auf jeden Fall. Da im Wohngeldgesetz zusätzliche Freibeträge vorgesehen sind, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt und Aufwendungen für Pflegepersonen entstehen. Ihre Pflegebedürftigeit müssten Sie mit dem Bescheid über den Pflegegrad nachweisen. Auch einen Grad der Behinderung sollten Sie deshalb angeben.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin
31.07.2021
|
19:42
Antwort
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