Dem 9jährigen Sohn der geschiedenen Ehegatten wurde Pflegestufe 3 gewährt. Die Eltern sind geschieden. Der Sohn wird an 10 von 14 Tagen von der Mutter betreut und an 4 von 14 Tagen vom Vater. Die Mutter beansprucht nun das volle Pflegegeld für sich. Ist die dies so richtig, oder hat der Vater nicht einen Anspruch auf 4/14 des Geldes?
Über entsprechende Rechtsprechungshinweise würde ich mich freuen. Vielen Dank!
wichtig ist zu beachten, dass auf das Pflegegeld die Eltern keinen Anspruch haben. Es handelt sich um einen eigenen Anspruch des pflegebedürftigen Kindes.
Anders als das Kindergeld dient es nicht der Entlastung der Eltern.
Vor diesem Hintergrund besteht kein Anspruch auf anteilige Auszahlung des Pflegeldes.
Dazu hat bereits das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 21.12.2017 Az.: II - 1 UF 127/17 unfassende Ausführungen gemacht.
Es hat in diesem Zusammenhang auch einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch abgelehnt; immer mit dem Hinweis, dass es sich bei dem Pflegegeld um einen eigenen Anspruch des Kindes handelt.
Im Rahmen einer Unterhaltsberechnung wird man dieses aber berücksichtigen müssen.
Ein direkter Anspruch besteht daher nicht; aber über die Unterhaltsfrage wird ein Ausgleich rechnerisch möglich sein.