Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Für mich ist das Täuschung, bzw. Betrug, da noch keine Leistung erbracht wurde.
Hier wäre entscheidend, ob das Fahrzeug gegenüber der Versicherung als Vorschuss abgerechnet wurde. Dies machen viele Werkstätten zur Absicherung ihrer Forderung. Sprechen Sie hier direkt mit der Versicherung und lassen Sie sich das Schreiben zeigen. Zudem ist es Aufgabe der Versicherung, hier dem nachzugehen.
Kann ich hier fordern, dass das Fahrzeug als repariert zu übergeben ist.
Wenn Sie das Fahrzeug wieder brauchen und die Werkstatt gegenüber der Versicherung behauptet hat, es sei repariert, dann setzen Sie schriftlich eine Frist zur Herausgabe (ca. 5-7 Tage). Ohne diese schriftliche Frist können Sie das Auto nicht einfach abholen bzw. werden Sie es nicht rauserhalten.
Kann ich ggf. eine Anzeige wegen Betrugs stellen? Das müsste die Versicherung machen, die wäre der Geschädigte. Sie können das nicht selber machen und sollten dies auch nicht machen, denn es könnte sein, dass zwischen Autohaus und Versicherung eine gesonderte Absprache lief - das wäre dann eine (strafbare) falsche Verdächtigung. Aber wie gesagt, das wäre Aufgabe der Versicherung als direkter Geschädigter. Nehmen Sie dazu Kontakt mit der Versicherung auf und besprechen das unbedingt direkt mit denen, bevor Sie Handlungen vornehmen.
Kann ich vom Vertrag zurücktreten?
Nein, einen Rücktrittsgrund gibt es nicht. Sie müssten der Werkstatt im Mängelgewährleistungsrecht ohnehin die Nachbesserung zubilligen und ich gehe dann davon aus, dass die Reparatur dann wirklich abgeschlossen wäre.
Welche Bedeutung könnte das für die Beschleunigung der Reparatur haben?
s.o, Frist setzen, das beschleunigt die Reparatur
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen