Sehr geehrter Fragesteller,
eine schriftliche Kündigung sollte auf jeden Fall erfolgen, allein schon wegen der Nachweisbarkeit.
Allerdings kann hier, wenn die Schweine ihr Pferd in Stress versetzen und eine weitere Haltung dem Tier nicht mehr zumutbar ist, außerordentlich gekündigt werden. Weitere Voraussetzung ist, dass Sie auch damit nicht rechnen konnten, dass andere Tierwarten dort untergebracht werden.
Sie sollten daher schriftlich außerordentlich und mit sofortiger Wirkung kündigen und können Ihr Pferd unverzüglich auch in den neuen Stall mitnehmen.
Bitte sichern Sie auch noch den Chatverlauf für einen möglichen späteren Prozess.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: