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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Ob sich ein vierjähriges Pferd in keinem Fall für Kinder eignet, kann ich nicht beurteilen. Jedenfalls aber hat der Verkäufer eine Garantie dafür übernommen, dass das Pferd von Kindern geritten werden kann. Stellt sich am Ende heraus, dass dieses Pferd von Kindern nicht geritten werden kann, sei es, dass das Pferd zu groß, störrisch, etc ist oder aber es allgemein zu gefährlich ist, dass Kinder damit reiten, dann stehen Ihnen neben der „Garantiehaftung“ die gesetzlichen Mängelansprüche einschließlich des gesetzlichen Rücktrittsrechts zu.
Derzeit würde ich zunächst noch bei anderen „Sachkundigen“ nachfragen, ob ein Pferd dieses Alters „abstrakt“ und „immer“ für Kinder ungeeignet ist. Ist dies nicht der Fall, dann sollten Sie die vereinbarte Zureitzeit abwarten und dann prüfen, ob sich dieses Pferd wirklich für das Reiten durch Kinder eignet.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
14.06.2006 | 21:01
Der Verkäufer redet sich nun heraus, er habe nie gesagt, dass er das Pferd als kindgerecht verkauft, da dies schwierig zu bewerkstelligen ist, da jedes Kind anders reagieren kann.
Er versichert uns, das das Pferd Geländegängig auf uns drei Käufer ausgebildet wird und A-Dressur kann.
Hat man beim Pferdekauf 14 Tage Rückgaberecht?
Wenn ja, wann beginnen die 14 Tage?
Bei Vertragsabschluss, oder bei Anlieferung des Pferdes?
Sollte das Pferd die A-Dressur nach 8 Wochen wieder verlernt haben, ist der Verkäufer verpflichtet das Pferd auf seine Kosten wieder auszubilden?
MfG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
15.06.2006 | 09:39
Sehr geehrter Fragesteller,
bitte beachten Sie zunächst, dass im Rahmen der Nachfragefunktion keine neuen Fragen gestellt werden können. Insbesondere verbietet es sich hier, aufgrund des ausgelobten Mindesteinsatzes von 15 EUR bei einem Streitwert von über 8800 EUR mehrere (neue) Fragen zu beantworten.
Zu Ihrer Nachfrage, die die Ausgangsfrage (mangelnde Eignung des Pferdes für Kinder, deshalb Rücktritt vom Kaufvertrag) betrifft, möchte ich Folgendes ausführen:
Soweit der Händler seine Äußerungen („das garantier ich euch“) nun bestreitet, ändert dies nichts daran, dass er eine Garantie dafür übernommen hat, dass sich das Pferd für Kinder (jedenfalls nach entsprechendem Zuritt) eignet. Darauf können Sie ihn "festnageln". Ist das Pferd schließlich nicht für diesen Zweck geeignet, dann haben Sie die vollen Gewährleistungsansprüche (inkl. Rücktrittsrecht) gegen den Händler.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt