Sehr geehrte Fragestellerin,
Die Pfändbarkeit von sog. beweglichen Sachen ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Ich gehe die fraglichen Sachen einmal kurz durch:
• Zur Spülmaschine: Haus- und Küchengerät ist unpfändbar, »soweit der Schuldner ihrer zu einer [...] seiner Verschuldung angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf« (§ 811 Ziff. 1 ZPO
). Ein Geschirrspüler soll nach einer Entscheidung des LG Hannover pfändbar sein. Zu beachten ist aber auch: Gegenstände, die zum gewöhnlichen Hausrat gehören und im Haushalt des Schuldners gebraucht werden, sollen nicht gepfändet werden, wenn ohne weiteres ersichtlich ist, dass durch ihre Verwertung nur ein Erlös erzielt werden würde, der zu dem Wert außer allem Verhältnis steht (§ 812 ZPO
). Nach Ihrer Schilderung dürfte das aber nicht der Fall sein, so dass Sie die Pfändung wohl leider dulden werden müssen.
• Herd, Kochplatte sind für die Haushaltsführung unentbehrlich, also unpfändbar.
• Die Katzen sind grundsätzlich nicht pfändbar (§ 811c Abs. 1 ZPO
). Eine Pfändung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Tiere besonders wertvoll sind (d. h. erheblich mehr wert als 250,00 EUR). In dem Fall kann der Gläubiger einen gesonderten Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen (§ 811c Abs. 2 ZPO
). Sollte dieser Fall eintreten, müssten Sie der Pfändung widersprechen, ggfs. Rechtsmittel einlegen.
• Für den Trockner kommt es darauf an, ob andere Möglichkeiten zum Wäschetrocknen zur Verfügung stehen, z. B. ein Wäschekeller. Sollte dies nicht der Fall sein, müssten Sie argumentieren, dass der Trockner zur angemessenen Haushaltsführung notwendig ist. Bei kinderreicher Familie wird dies eher zu bejahen sein.
Wenn es zur Pfändung kommt, steht Ihnen als Rechtsbehelf die sog. Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO
) zu. Wenden Sie sich notfalls an einen Anwalt in Ihrer Nähe, um sich näher beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 24.01.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Vielen Dank,
das sie so schnell geantwortet haben.
ich muss nochmal darauf zurück kommen, das die spülmaschine damals 505 euro kostete und nun nach zwei jahren nur noch in etwa die hälfte wert sein sollte, zumal sie ja auch nicht mehr die sauberste ist.
dieses gerät genau wie herd und kochplatte sind aber das eigentum des gläubigres was nicht bezahlt wurde.
macht das die sache nicht anders, also rückt dies nicht in ein anderes licht?
ja, den trockner haben wir angeschafft, da wir nur 3 zimmer und so gar keinen platz haben zum trocken im winter und die heizungen auch immer an sien müssten und die whg eh nie wirlich wram wird.
wir haben zwar einen trockenraum aber der ist meistens von anderen mietern belegt so das mans eine wäsche nie reinbekäme, also er ist zu klein für die viele wäsche.
im sommer trocknen wir auf dem balkon, haben uns den trockner extra für den winter angeschafft und extra angespart, da es unser traum war.
die rassekatzen, also die ragdolls sind schon was wert, also eine sicherlich so über 200 euro, aber da ich dazu keine papiere besitze und auch nie welche bekommen habe wäre ja der wert fraglich, man müsse ja beweisen das es wirklich echte ragdolls sind, es gibt ja auch gemischte und ohne papiere eben schwer.
sie würden dennoch nicht die 1300 euro kosten decken von gläubiger und GV.
aber sollte es dazu kommen werden wir uns rat holen beim örtlichen anwalt sofort werden die dinge ja nicht mitgenommen oder?
haben sonst weiter keine reichtümer, alles nur bescheiden.
vielen dank erstmal und einen schönen tag noch!
Zu Ihren Nachfragen:
ich muss nochmal darauf zurück kommen, das die spülmaschine damals 505 euro kostete und nun nach zwei jahren nur noch in etwa die hälfte wert sein sollte, zumal sie ja auch nicht mehr die sauberste ist.
250,00 EUR Restwert wären für die Pfändung ausreichend.
dieses gerät genau wie herd und kochplatte sind aber das eigentum des gläubigres was nicht bezahlt wurde. macht das die sache nicht anders, also rückt dies nicht in ein anderes licht?
Hierfür müsste bekannt sein, wie der Vollstreckungstitel genau lautet: Wenn wegen einer Geldforderung gepfändet wird, dann gilt das oben Gesagte.
Wenn sie allerdings zur Herausgabe verurteilt worden sind, dann gibt es keinen Pfändungsschutz! Sie müssen dann alle Gegenstände herausgeben, auch Hausrat.
ja, den trockner haben wir angeschafft, da wir nur 3 zimmer und so gar keinen platz haben zum trocken im winter und die heizungen auch immer an sien müssten und die whg eh nie wirlich wram wird. wir haben zwar einen trockenraum aber der ist meistens von anderen mietern belegt so das mans eine wäsche nie reinbekäme, also er ist zu klein für die viele wäsche. im sommer trocknen wir auf dem balkon, haben uns den trockner extra für den winter angeschafft und extra angespart, da es unser traum war.
Sie können versuchen, den Gerichtsvollzieher zu überzeugen. Auf eine Diskussion, wer wann den Trockenraum belegt, wird er sich vermutlich nicht einlassen. Dies müssten Sie dann mit dem Gericht klären.
die rassekatzen, also die ragdolls sind schon was wert, also eine sicherlich so über 200 euro, aber da ich dazu keine papiere besitze und auch nie welche bekommen habe wäre ja der wert fraglich, man müsse ja beweisen das es wirklich echte ragdolls sind, es gibt ja auch gemischte und ohne papiere eben schwer. sie würden dennoch nicht die 1300 euro kosten decken von gläubiger und GV.
Der Gerichtsvollzieher wird evtl. die Katzen in das Protokoll aufnehmen, wenn er einen Wert darin sieht. Warten Sie ab, ob ein Pfändungsantrag gestellt wird. Vorerst kann dazu an dieser Stelle nicht mehr gesagt werden.
aber sollte es dazu kommen werden wir uns rat holen beim örtlichen anwalt sofort werden die dinge ja nicht mitgenommen oder?
Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, die Pfändung erst einmal auszuführen, wenn keine offensichtlichen rechtlichen Gründe entgegenstehen. Warten Sie ab, was gepfändet wird und wenden sich dann unverzüglich an einen Anwalt.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt