Sehr geehrte Fragestellerin,
Die eidesstattliche Versicherung soll den Gläubigern die Möglichkeit bieten,zu überprüfen,ob der Schuldner etwas Pfändbares hat.
Deshalb muss in der eV.jeder Vermögenswert-und hierzu gehören auch die
Rückzahlungsforderungen Ihres Lebenspartners aus dem Ihnen gewährten Darlehen-angegeben werden.
Das Darlehen nebst mtl vereinbarter Rückzahlungsrate(=300,--€ mtl)
muss also in der e.V.angeggeben werden.
Gepfändet werden kann dieser Betrag(=300,00 € mtl) nicht,sofern er -
wie Sie ausgeführt haben-die einzige Einkommensquelle Ihres Lebenspartners darstellt.
Die Gläubiger können Sie nicht verpflichten,das gesamte Darlehen auf einmal zurückzuzahlen,sofern Sie die Ratenzahlungsvereinbarung im Bestreitensfall nachweisen können(z.B.durch Schriftstück,Kontoauszüge über die bisherigen Raten u.Ä.)
MIt freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
Rechtsanwältin
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