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Pfändung eines gewährten Darlehens

| 11. Februar 2007 14:15 |
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Insolvenzrecht


Mein Lebenspartner hat mir mit einen Privatdarlehensvertrag 50.000 Euro zur Existenzgründung geliehen. Es ist eine Rückzahlung in Höhe von 300,-- Euro im Monat vereinbart.
Nun hat mein Lebenspartner selber hohe Schulden und soll eine eidesstattliche Versicherung abgeben.
Muss mein Lebenspartner im Vermögensverzeichnis dieses Privatdarlehen angeben und können die Gläubiger mich auffordern, den Gesamtbetrag auf einmal zurückzubezahlen oder nur die monatlichen 300 Euro? Oder werden die auch nicht gepfändet, da er kein Einkommen hat und dieser Betrag ja unter der verpfändbaren Summe liegt.
Bitte um eilige Antwort, da er morgen den Termin hat.

Sehr geehrte Fragestellerin,

Die eidesstattliche Versicherung soll den Gläubigern die Möglichkeit bieten,zu überprüfen,ob der Schuldner etwas Pfändbares hat.

Deshalb muss in der eV.jeder Vermögenswert-und hierzu gehören auch die
Rückzahlungsforderungen Ihres Lebenspartners aus dem Ihnen gewährten Darlehen-angegeben werden.
Das Darlehen nebst mtl vereinbarter Rückzahlungsrate(=300,--€ mtl)
muss also in der e.V.angeggeben werden.

Gepfändet werden kann dieser Betrag(=300,00 € mtl) nicht,sofern er -
wie Sie ausgeführt haben-die einzige Einkommensquelle Ihres Lebenspartners darstellt.


Die Gläubiger können Sie nicht verpflichten,das gesamte Darlehen auf einmal zurückzuzahlen,sofern Sie die Ratenzahlungsvereinbarung im Bestreitensfall nachweisen können(z.B.durch Schriftstück,Kontoauszüge über die bisherigen Raten u.Ä.)




MIt freundlichen Grüßen

Dorothee Mertens

Rechtsanwältin


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Vielen Dank für die super schnelle und ausführliche Antwort, noch dazu an einem Sonntag. Sie haben mir damit sehr geholfen. Werde Sie weiterempfehlen.

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