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Pfändung Minijob

10. September 2007 15:38 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Wolfram Geyer

Guten Tag, ich habe kein eigenes Einkommen, außer einen Minijob. Bin Hausfrau, verheiratet und habe 3 minderjährige Kinder. Mein Mann ist Alleinverdiener. Wegen einer alten Sache von 1997 hat jetzt ein Anwalt ein Pfändungs- und Überweisungbeschluß beantragt, welcher stattgegeben wurde und dies bei der Firma abgegeben.Der Gläubiger hat aber selber zugegeben, das der Anwalt es seit 10 Jahren versäumt hat dieser Sache nachzugehen(Vollstreckungsbescheid von 1997 liegt vor). Kann man mir das Geld vom Minijob pfänden? Ich übe diesen Minijob nur wenig aus, die Summe von 400 Euro wird nie erreicht.

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Ratsuchende,


die Pfändung Ihres monatlichen Arbeitseinkommens wird dem Gläubiger in diesem Fall nicht viel nützen, da es weit unterhalb der Pfändungsgrenzen des § <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://bundesrecht.juris.de/zpo/__580c.html" target="_blank">850c</a> Abs. 1 <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://bundesrecht.juris.de/zpo/index.html" target="_blank">ZPO</a> liegt und daher unangetastet bleiben muss.

Der Gläubiger kann allerdings weiterhin aus dem Titel durch weitere Vollstreckungsversuche gegen Sie vorgehen, womit sich die von Ihnen als Schuldner zu tragenden und auch vollstreckbaren Kosten weiter erhöhen werden.
Denn es ist noch keine Verjährung eingetreten, siehe § <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://bundesrecht.juris.de/bgb/__197.html" target="_blank">197</a> Abs. 1 Nr. 3 <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html" target="_blank">BGB</a>.

Es kann sich daher empfehlen, mit dem Anwalt des Gläubigers in Verbindung zu treten, um eine Stundung oder Ratenzahlung zu vereinbaren, und gegebenenfalls über die Höhe der Nebenforderungen nachzuverhandeln.


Ich hoffe, Ihnen bei Ihrem Rechtsproblem weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Wolfram Geyer
Rechtsanwalt

Ergänzung vom Anwalt 10. September 2007 | 16:50

Hier noch der korrekte Link zu § <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://bundesrecht.juris.de/zpo/__850c.html" target="_blank">850c</a> Abs. 1 <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://bundesrecht.juris.de/zpo/index.html" target="_blank">ZPO</a>.

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