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Persönliech Dinge

20. Dezember 2007 11:27 |
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Erbrecht


Beantwortet von


12:56

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir haben das Erbe unserer Mutter ausgeschlagen und somit ja nichts mehr mit dem Nachlaß zutun.
In der Wohnung befinden sich noch persönliche Dinge, wie z.B. Bilder, zwischengelagerte Modelleisenbahn und Blumen. Dürfen wir diese uns noch nehmen und oder haben wir mit der Organisation der Beerdigung das Erbe schon angenommen?

Mit freundlichen Grüßen

20. Dezember 2007 | 11:47

Antwort

von


(400)
Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
Tel: 05407-8575168
Web: https://www.scheidung-ohne-rosenkrieg.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

auch die persönlichen Dinge Ihrer Mutter gehören mit zum Nachlass. Haben Sie das Erbe ausgeschlagen, dürfen Sie sich diese Dinge nicht eigenmächtig aneignen, sondern nur mit Zustimmung des Erben.

Die Ausschlagung muss durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht (zu dessen Niederschrift oder durch eine notariell beglaubigte Erklärung) erfolgt sein, ansonsten wäre sie nicht wirksam. I.d.R. gilt eine 6-Wochen-Frist. Nach Ablauf der Frist oder nachdem eine Erbschaft bereits ausdrücklich oder stillschweigend angenommen wurde, kann sie nicht mehr wirksam ausgeschlagen werden. In der Organisation der Beerdigung allein ist aber noch keine Erbschaftsannahme zu sehen.

Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Soweit ansonsten aus dem Bereich frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin


Rückfrage vom Fragesteller 20. Dezember 2007 | 12:25

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin!

Mit persönlichen Dingen meinte ich mein Eigentum. Ich habe meine Eisenbahn beim Umzug nicht gleich mitgenommen und bei ihr im Keller gelagert. Bilder wiederum an der Wand dürfen nicht abgehangen und Pflanzen nicht mitgenommen werden, wenn ich Sie richtig verstehe.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Dezember 2007 | 12:56

Sehr geehrter Fragesteller,

Sachen, die Ihr Eigentum sind, und die Ihre Mutter lediglich vorübergehend für Sie aufbewahrt hat, dürfen Sie mitnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin

ANTWORT VON

(400)

Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
Tel: 05407-8575168
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