Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, Ihr Anliegen und Ihr Vorgehen sind völlig korrekt!
Natürlich ist es sinnvoll, eine einmal gestellte Diagnose nicht "löschen" zu lassen, denn es könnte ja auch für Sie durchaus einmal von Bedeutung sein, eine falsche Diagnose nachweisen zu können. Insofern hat die KV sicher Recht mit ihrer Vorsicht und dem Hinweis auf
303 Abs. 4 SGB V.
Andererseits darf diese Vorschrift nicht dazu führen, Sie in Ihrem berechtigten Interesse auf die Speicherung korrekter Daten zu behindern. Ihre Gesundheitsdaten gehören zunächst einmal Ihnen und dürfen nur mit Ihrer Zustimmung weitergegeben werden.
Eine allgemeine Berechtigung der Weitergabe von medizinischen Daten und Befunden hat der Arzt tatsächlich (nur) gegenüber der Krankenkasse. Aber das heißt nicht, dass Sie darauf keinen Einfluss haben und dulden müssen, wenn der Arzt sich "irrt" oder eine nicht aktuelle Diagnose weitergibt, denn - wie Sie völlig richtig feststellen - bei Versicherungsfragen ist Genauigkeit und Richtigkeit der Befunde und Diagnosen entscheidend, etwa für Tarifeinstufungen oder-änderungen.
Deshalb sollten Sie jetzt mit der Antwort von der KV zu Ihrem Arzt gehen und ihn höflich, aber bestimmt dazu auffordern, seine fehlerhaft dokumentierte Diagnose gegenüber der KV zu korrigieren.
Leider kann ich es von hier aus nicht beurteilen, aber auch nicht ausschließen, dass der inkorrekte Diagnosenschlüssel (damaliger Befund 2013 besteht weiterhin) aus Gründen der Abrechnung entstanden und beibehalten worden ist. Manchmal "bauschen' Ärzte Diagnosen auf oder schreiben sie einfach immer wieder hin, obwohl es sich keineswegs um eine chronische Erkrankung handelt. Das ist für den Patienten und Versicherten sehr gefährlich!
Es ist nicht immer Absicht (überhöhte Abrechnung), sondern oft Nachlässigkeit, aber das ändert nichts daran, dass Sie darauf hinwirken müssen, solche inkorrekten Angaben richtigstellen zu lassen.
Dazu brauchen Sie die KV, die Sie auch darauf hinweisen sollten, dass es ja im Interesse der KV (und der Solidargemeinschaft) ist, wenn man als Patient auf die Richtigkeit der gestellten (und abgerechneten!) Diagnosen besteht.
Wenn Ihr Arzt sich querstellt oder das alles nicht so wichtig findet, dann wenden Sie sich an die Ärztekammer! Die sind genau dafür auch zuständig und haben ein Interesse an einer "sauberen" Ärzteschaft.
Auf jeden Fall würde ich das Gespräch auch mit der KV suchen, wenn die Mail alleine nicht hilft. Es sind nicht nur anonyme Riesenapparate, sie sind auch Ansprechpartner oder sollten es sein. Schließlich zahlen Sie ja Beiträge, und Sie haben Rechte, eben ganz besonders Auskunftsrechte.
Gerade wenn es um Ihre eigenen Daten geht, sollten Sie auf Einsichtnahme in Ihre Gesundheitsakte und Herausgabe wichtiger Informationen dringen. Dazu können Sie sich auch auf das Datenschutzgesetz (das ja für Sie und den Schutz Ihrer Daten gemacht ist) und das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Die KV ist Ihnen gegenüber zur Transparenz verpflichtet, ebenso wie Ihr Arzt dazu verpflichtet ist, seine fehlerhafte Dokumentation gegenüber der KV zu korrigieren.
Bleiben Sie dran! Wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte.
Viele Grüße!
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