Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
1.)
Die Schufa erhält diese Daten von den Vertragspartnern. Das sind Handels- und andere Unternehmern, mit denen Sie Kauf- oder Finanzierungs- oder andere Verträge abgeschlossen haben. Der Weitergabe können Sie nicht widersprechen, wenn die Verträge die Weitergabe der Daten vorsehen. Wenn die Verträge die Weitergabe nicht vorsehen, können Sie dem selbstverständlich widersprechen.
2.)
Nein, Sie können eine Löschung aller Daten grundsätzlich nicht verlangen. Dies geht nur in dem ganz bestimmten Fall, wenn die entsprechenden Fristen abgelaufen sind.
3.)
Geben Sie keine Daten an Dritte heraus. Zahlen Sie nur bar und unterschreiben Sie keine Verträge, die entsprechende Weitergabeklauseln enthalten. Achten Sie darauf, daß Ihre Daten in keinem öffentlichen Verzeichnis auftauchen (Telefonbuch etc.). Melden Sie niemals Privatinsolvenz an und geben Sie keinen Offenbarungseid ab.
Dann werden keine Daten über Sie gesammelt.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Diese Antwort ist vom 09.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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