Sehr geehrter Fragesteller,
die Universität ist grundsätzlich nicht berechtigt Ihre Daten an Dritte weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe Ihrer Daten an private Vereine oder Privatpersonen.
Gegen die Universität haben Sie daher grundsätzlich einen Unterlassungsanspruch. Daher können Sie die Universität auch grundsätzlich abmahnen.
Gegen den Vereinsvorsitzenden selbst haben Sie nach erster Einschätzung keinen Unterlassungsanspruch.
Allerdings sind Sie für die erfolgte Weitergabe der Daten beweispflichtig. Ob Ihnen dies gelingen wird, kann von hier nicht beurteilt werden.
Für die konkrete Umsetzung Ihrer Ansprüche sollten Sie daher einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Vertretung beauftragen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de
PS.: Wenn Sie diese Antwort bewerten, helfen Sie mit, diesen Service transparenter und verständlicher zu gestalten.