Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn die Äußerungen ehrverletzend oder unwahr sind und sich abträglich auf ihr Ansehen in der Öffentlichkeit auswirken können, dürfte eine rechtswidrige Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegen. In diesem Fall steht Ihnen ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch gemäß §§ 1004 Abs. 1 Satz 2
, 823 Abs. 1 BGB
in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1
, 1 Abs. 1 GG
zu. Neben dem Autor haftet auch der Betreiber des Internetforums als Störer, wenn er einen rechtsverletzenden Eintrag trotz Kenntnis nicht zeitnah entfernt. Sie sollten daher den jeweiligen Forenbetreiber auf die Sie beeinträchtigenden Äußerungen hinweisen und zur Löschung auffordern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 25.09.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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25.09.2015
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19:50
Antwort
vonRechtsanwalt Henning Twelmeier
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