Guten Abend,
das Verwenden von Photos, welche Sie selbst gefertigt haben, ist nur mit Ihrem Einverständnis gestattet. Hier unterscheidet sich das deutsche Urheberrecht nicht von dem australischen Urheberrecht. Sofern dieses trotzdem geschieht, haben Sie vorrangig Unterlassungsansprüche.
Problematisch wird freilich die Durchsetzung sein, sofern Ihr Gegenüber von Australien aus seine Webseite betreibt. Sie müßten hier für einen Unterlassungsanspruch die australische Justiz in Gang setzen, was naturgemäß mit einem enormen Kostenaufwand und Zeit verbunden ist.
Ob auch die von Ihnen beanstandeten Texte juristisch problematisch sind, vermag ich nicht zu beurteilen. Sie können mir aber gerne per e-mail den entsprechenden Link senden, damit ich mir auch diese ansehe. Ich weise allerdings darauf hin, daß ich erst am Sonntag zu einer Bearbeitung kommen werde.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
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