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PayPal ermöglicht Betrug

5. Oktober 2007 16:04 |
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Internetauktionen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Im Februar 2007 versteigerte ich über eBay eine Kamera für 5.000,-€uro. Käufer + Versand nach Litauen. Zahlung kam zuvor von einem "Alan Hind" aus USA. Mein Guthaben habe ich auf meine Hausbank überwiesen. Nach ca. 4 Wochen belastet Paypal mein PayPal-Konto mit 5.000,-€. Begründung: nicht autorisierte Zahlung, Fall geschlossen. Meine Versuche telefonisch mit PayPal (Hotline) die Einzelheiten zum Vorfall zu klären wurden seitens PayPal abgeblockt. Vorgesetze waren nicht zu sprechen. Meine Aufforderung den Vorgang per Briefpost zu klären wurde abgelehnt.
Am 3.August 2007 fordert mich die Kanzlei "ksp" aus Hamburg zur Zahlung auf.
Mir ist mittlerweile bekannt, dass ich, entsprechend der Nutzungsbedingung von PayPal, im Einzelfall keine Chance habe "mein" Geld zurück zu erhalten.
Ich meine aber, dass PayPal leichtfertig (+ bewusst) über längere Zeit diese Betrügereien in Kauf nimmt und damit gegenüber seinen Mitgliedern, nicht die nötige Sorgfaltspflicht zukommen lässt.
Ich würde gern in einer Sammelklage mit dieser Begründung gegen PayPal (eBay) vorgehen.
Sehen Sie mit diesem Argument eine Chance auf Erfolg + und wie finde ich Geschädigte, die sich dieser Klage anschließen? Dass müsste doch auch für einen Anwalt eine Herausforderung sein, gegen den „Goliath“ PayPal Gerechtigkeit durchzusetzen.
Danke im voraus für die Beantwortung.
PS: Ich bin gerne bereit dem Beantworter gegenüber, meine Anonymität aufzuheben. Mein Wohnsitz ist Nähe München.

5. Oktober 2007 | 17:06

Antwort

von


(608)
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Sehr geehrter Fragesteller,

das deutsche Recht kennt Sammelklagen, so wie Sie sie verstehen nicht. Daher können Sie zwar mit anderen Betroffenen Informationen austauschen und sich gegenseitig unterstützen, klagen müssten sie in Deutschland allein. In Deutschland steht Ihnen als Privatperson auch kein Klagerecht zu, selbst wenn sich Ihrer Meinung nach PayPal wettbewerbswidrig und/oder betrügerisch verhalten würde. Dies können nur Wettbewerber oder Vereinigungen, die den Wettbewerb schützen wollen, wie z. Bsp. Verbraucherschutzvereine. Es bleibt Ihnen jedoch unbenommen PayPal wegen Beihilfe anzuzeigen, wenn Sie der Meinung sind ein strafrechtliches Handeln zu erkennen.

Um andere Betroffene zu finden können Sie entweder das Internet nach einschlägigen Foren durchsuchen oder ein solches selbst ins Leben rufen.

Ihre Situation stellt sich, nach Ihrer Schilderung, so dar, dass PayPal wohl dabei ist eine Klage gegen Sie auf Zahlung der € 5.000 vorzubereiten. Mir ist allerings nich ganz klar, weshalb Sie der Meinung sind, keine Chance zu haben Ihr Geld "zurück zu erhalten". Zur Zeit haben Sie das Geld ersteinmal noch. PayPal muss es bei Ihnen einklagen. Dabei können Sie sich jedoch grundsätzlich auf die Verkäuferschutzrichtlinie von PayPal berufen, die bei Einhaltung der darin aufgestellten Regeln Sie mit € 4.000 im Kalenderjahr absichert. Demnach würde PayPal in Ihrem Fall den größten Teil Ihres Verlustes tragen. Möglicherweise haben Sie auch noch weitergehende Schadensersatzansprüche gegen PayPal, so dass Ihr gesamter Schaden übernommen werden muss. Dies kann jedoch erst nach Einsicht in Ihre gesamten Unterlagen eingeschätzt werden.

Wobei ich zugeben muss, dass ich Ihre Erfahrungen, hinsichtlich der Versuche bestimmte Dinge im Vorfeld gütlich klären zu wollen, bestätigen kann. Nicht bei PayPal aber bei anderen Firmen ab einer bestimmten Größe scheint es das solche Versuche per se zum Scheitern verurteilt sind. Häufig werden Schreiben eines Rechtsanwalts ernster genommen und dann von meist kompetenten Mitarbeitern zumindest sachlich beantwortet. Ich empfehle Ihnen daher wegen der Forderungen von PayPal unbedingt einen Rechtsanwaltskollegen Ihrer Wahl aufzusuchen der Ihre Interessen gegenüber PayPal, nach Einsichtnahme in alle Unterlagen, vertreten kann.

Für einen Rechtsanwalt ist jedes Mandat eine Herausforderung, zumindest dann wenn er seinen Beruf erst nimmt. Daher ist ein Rechtsstreit gegen PayPal wie jeder andere.

Als Beantworter Ihrer Frage wird mir Ihre Identität offenbart um mögliche Interessenkonflikte bereits vor Beantwortung der Frage ausschließen zu können.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de


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