Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
Die von Ihnen geschilderte Masche ist eine von vielen Tricks von Internet-Gaunern. Die Hintermänner nutzen dabei teilweise schmutziges Geld (abgezweigt von Internetkonten oder gestohlenen Zugängen, Kreditkarten o. Ähnlichem). Leider fliegen die so initiierten Geschäfte dann – wie hier - nicht selten auf, die Gelder werden (auch von Behörden) eingefroren. Bei den mir bekannten Fällen (so auch unter www.bka.de nachzulesen), haben die Täter bislang meist das Geschäft rückgängig gemacht und durch die dann erfolgte Rückzahlung das Geld gewaschen (dabei werden arglos Handelnde unfreiwillig zu „Mittätern“). Allerdings wäre ich durchaus skeptisch, dass die vermeintliche Verkäuferin angibt, dass sowohl Paypal-Codes, Kreditkarte wie ebay-account gestohlen bzw. geknackt wurden.
Leider ist bzgl. der Bezahlung das Paypal-Bedingungswerk verbindlich. Dementsprechend werden Sie insoweit von Paypal kein Geld verlangen können bzw. es an Paypal auf jeden Fall zurückerstatten müssen, wenn in der Auktion nicht auch Litauen angegeben war . Die Käuferin haftet, wenn Sie nachweislich kein Vertragsangebot abgegeben hat, grds. auch nicht auf den Kaufpreis. Allerdings könnte dies dann anders sein, wenn sie den Verlust ggf. grob fahrlässig verursacht hat. Dies liegt hier etwas näher, da sie alle Codes scheinbar zusammen aufbewahrt hat. Sie sollten unbedingt einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens hinzuziehen und außerdem strafrechtliche Schritte einleiten.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de