Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:
Frage 1:
"wenn einer vorhanden wäre , würde dieser nun vom Konsulat vollstreckt werden?"
Eine Verhaftung in der Botschaft selbst ist nach Ihrer Schilderung sehr unwahrscheinlich, wenn nicht gar ausgeschlossen.
Eine Gefahr droht latent nur dann, wenn man Ihnen strafrechtliche Vorwürfe (z.B. Betrug, Steuerhimterziehung,etc.) machen könnte und diese so schwerwiegend sind, dass diese einen EU-Haftbefehl rechtfertigen würden. Aber auch dann würden sie nicht durch die botschaft, sondern durch die örtliche Polizei verhaftet und in Auslieferungshaft genommen.
Laufen allerdings unerledigte Strafverfahren in der Heimat gegen Sie, so kann das Konsulat Ihnen die Passverlängerung nach § 7 I Nummer 2 PassG (http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__7.html) versagen.
Insofern wäre es sicher sinnvoll, einen Anwalt in der Heimat zu beauftragen, um ausfindig zu machen, welche konkreten strafrechtlichen Vorwürfe gegen Sie in den Akten womöglich vor sich hin gären.
Gerne bin ich Ihnen dabei bei gesonderter Beauftragung behilflich, was auch über die Entfernung kein Problem wäre.
Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gerne auch für eine weitere Interessenwahrnehmung jederzeit zur Verfügung. Klicken Sie dazu auf mein Profilbild, um meine Kontaktdaten einsehen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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Rechtsanwalt Raphael Fork
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Noch einige Informationen:
Ich bin hier offiziell gemeldet mit NIE und auch den "Padron" somit weiß der Spanische Staat das ich hier wohne und arbeite.
zu dem habe ich eine Frau, Sohn, Haus und Auto - auch das weiß der spanische Staat
Sollte also ein EU Haftbefehl vorliegen, so würde dieser doch bereits vollstreckt worden sein oder?
Gerne komme ich auf das Angebot bzgl. des Lösens aller Zurückgebliebenen Probleme zurück.
Dazu wäre ein Angebot sehr hilfreich.
Nachfrage 1:
"Sollte also ein EU Haftbefehl vorliegen, so würde dieser doch bereits vollstreckt worden sein oder?"
Bis ein EU-Haftbefehl ergeht, können durchaus Jahre vergehen.
Ein solcher ergeht aber nicht automatisch, sobald ein Beschuldigter nicht mehr in deutschland auffindbar ist, sondern nur dann wenn besondere formelle und inhaltliche Voraussetzungen vorliegen, die sich u.a. auch nach der vorgeworfenenen Straftat richtet.
nach Ihrer Schilderung dürfte zumindest derzeit kein EU-HB gegen Sie bestehen.